Aufsichtrat haftet für seinen Vorstand
Rechtslupe | 20. November 2008 — Die Mitglieder des Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft haften persönlich für sittenwidriges und betrügerisches Verhalten des …
Einmal mehr befasst sich ein Gerichtsurteil mit der Haftung eines Aufsichtsratsmitglieds gegenüber einem Aktionär. Eine Haftung, die im praktischen Alltag neben derjenigen von Vorstandsmitgliedern zunehmend auch Aufsichtsratsmitglieder trifft. Der Grundsatz lautet: Aufsichtsratsmitglieder haften nicht für Schäden, die Dritten (auch Aktionären) aus der Geschäftstätigkeit mit der Gesellschaft entstehen. Im vom OLG Düsseldorf (Az.: 6 U 247/07 vom 16.10.2008) entschiedenen Fall war das anders. Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende wurde als Gesamtschuldner mit dem betrügerisch handelnden Vorstandsvorsitzenden auf Ersatz des Schadens verurteilt, der einem Aktionär im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien aus Kapitalerhöhungen dieser Gesellschaft entstanden ist (§§ 826, 830 Abs. 1 BGB). Der Vorstandsvorsitzende hatte den klagenden Anleger in vorsätzlicher Weise sittenwidrig geschädigt, indem er die aus den Kapitalerhöhungen erhaltenen Gelder in erheblichem Umfang für seine persönliche Lebensführung verbraucht und einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb nur noch vorgetäuscht hatte. Der Vorstandsvorsitzende ist hierfür strafrechtlich verurteilt worden. Dagegen wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden eingestellt. Der Aufsichtsratsvorsitzende gab an, von den Betrügereien des Vorstandsvorsitzenden keine Kenntnis gehabt zu haben. „Er sei seinen Aufsichts- und Kontrollpflichten sogar besonders gründlich nachgekommen, habe Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Vorstandes genommen, dort erstmals das „Vier-Augen-Prinzip" eingeführt, die Berichterstattung des Vorstandes gegenüber dem Aufsichtsrat erheblich intensiviert, eine Geschäftsordnung des Vorstandes in Auftrag gegeben, einen Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung eines Finanzstatus der Gesellschaft beauftragt sowie dem Vorstand schließlich auf seine Insolvenzantragspflicht hingewiesen und nach Setzung einer internen Frist diesem gegenüber sein Amt angesichts der Fruchtlosigkeit aller dieser Maßnahmen am Ende niedergelegt."
Dahingegen war das OLG Düsseldorf der Ansicht, der Aufsichtsratsvorsitzende habe sich an der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Klägers durch den Vorstand objektiv beteiligt. Die Voraussetzungen des gemeinschaftlichen Handelns sieht das OLG Düsseldorf als erfüllt an, da der Beklagte der Kapitalerhöhung als Aufsichtsratsmitglied zugestimmt habe (§ 204 Abs. 1 Satz 2 AktG) und als Aufsichtsratsvorsitzender die Anmeldung zum Handelregister vorgenommen habe (§ 184 Abs. 1 S. 1 AktG). Das OLG Düsseldorf führt weiter aus: „Da es sich bei den Kapitalerhöhungen um Maßnahmen der Geschäftsführung handelt, die gemäß § 111 Abs. 1 AktG der Überwachung durch den Aufsichtsrat unterliegen, kann die Mitwirkung des Beklagten daran nicht losgelöst von einem in diesem Zusammenhang begangenen betrügerischen oder sittenwidrigen Verhalten des Vorstandes gesehen werden."
Zudem bejahte das Geric…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. April 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.
Rechtslupe | 20. November 2008 — Die Mitglieder des Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft haften persönlich für sittenwidriges und betrügerisches Verhalten des …
Verschmelzungsbericht | 10. August 2008 — Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 23. Juni 2008 (I-9 U 22/08) einem Aktion…
iusmapsBLOG | 12. Juli 2011 — Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 22.6.2011 wurde der Vorstand der S** P** AG gemäß § 169 AktG ermächtigt, für höchstens 5 Jahre …
Verschmelzungsbericht | 29. April 2009 — Der BGH hat mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 16. März 2009 (II ZR 280/07) die Haftung von Aufsichtsräten bei Ins…
Verschmelzungsbericht | 29. April 2009 — Der BGH hat mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 16. März 2009 (II ZR 280/07) die Haftung von Aufsichtsräten bei Ins…
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 21. Februar 2009 — I. Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte in seinem Urteil vom 16. Februar 2009 (AZ: II ZR 185/07) über die Ni…
Unternehmensrechtliche Notizen | 14. März 2011 — Nicht selten ist ein die Gesellschaft betreuender Rechtsanwalt auch Mitglied im Aufsichtsrat. Der mit dem Vorstand geschlossene Ma…
beck-blog | 8. April 2011 — In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats, die Gesellschaft auch als Rechtsanwalt betreut und hier…
InsoBlog.de | 28. Dezember 2006 — § 114 AktG regelt besondere Formbestimmungen für Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern. Ein Insolvenzverwalter klagt gegen ei…
Blickpunkt Recht & Steuern | 16. November 2006 — Die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden stellt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs regelmäßig kein acting in concert nach dem …