Der aufgehobene Zwangsverwalter

Die einem Zwangsverwalter im Beschluss über die Aufhebung der Zwangsverwaltung vorbehaltene Befugnis, rückständige Mieten einzuziehen, ermächtigt diesen nicht, einen Rechtsstreit gegen Dritte zu beginnen, welche die Mieten unberechtigt vereinnahmt haben sollen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. September 2009 – IX ZR 149/08

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Themen: Zwangsverwaltung
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 21. Oktober 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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