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Der Anwalt auf eBay

am 04.03.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern

Die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus ist nach einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht berufswidrig.
Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot Beratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich um zwei “Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen” mit Startpreisen von 1 € beziehungsweise 75 € und um einen “Exklusivberatungsservice (fünf Zeitstunden)” mit einem Startpreis von 500 €. Die Rechtsanwaltskammer erteilte dem Beschwerdeführer eine Rüge, da die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in der Form von Internetauktionen berufsrechtswidrig sei. Das Anwaltsgericht bestätigte die Rüge.
Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die angegriffenen Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht der Berufsfreiheit verletzen.
Der Entscheidung des BVerfG liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung dürfen Rechtsanwälte über ihre berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichten, soweit die Werbung nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist. Die Versteigerung anwaltlicher Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus kann nicht als Werbung um ein Mandat im Einzelfall behandelt werden. Zwar kommt mit dem Meistbietenden ein Mandatsvertrag zustande, jedoch zielt die Werbung des Rechtsanwalts - schon mangels Kenntnis vom potentiellen Mandanten und dessen Beratungsbedarf und weil der Aufruf der Internetseite des Auktionshauses vom Willen des Rechtsuchenden abhängt - nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall.
Ein Verbot der Versteigerung anwaltlicher Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus kann auch nicht auf die Bewertung als eine unsachliche Werbung gestützt werden. Die Art und Weise der Informationsübermittlung ist bei Versteigerungen in einem Internetauktionshaus …

BVerfG: eBay ist auch Anwalts Liebling!

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Bundesverfassungsgericht : 3, 2, 1 ... mein Anwalt - Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus verstößt nicht gegen Berufsrecht

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Bundesverfassungsgericht: Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufswidrig

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Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen bei Ebay

auchRecht.de / ist nach einem Beschluß des BVerfG vom 19.1.2008 - 1 BvR 1886/06 erlaubt. Das kann ja heiter werden. “Die Versteigerung anwaltlicher Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus kann nicht als Werbung um ein Mandat im Einzelfall behandelt…

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Anwälte dürfen ihre Dienste online versteigern

Recht Medial / So geht die Zeit nun auch mit der BRAO und erweitern sich plötzlich die Werbemöglichkeiten für Anwälte. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass Anwälte ihre Dienste auf Ebay versteigern dürfen, ohne gegen Berufsrecht zu verst…

BverfG: Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen bei Ebay zulässig

Rechtblog / Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot Beratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich um zwei “Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen” mit Startpreisen v…

BVerfG: Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufswidrig

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Handakte WebLAWg / Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot Beratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich um zwei “Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen” mit Startpreisen von 1 € bezi…

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Geschäftsveräußerung im Ganzen

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RA Udo Meisen

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