Der Anspruch der Interessenvertretung auf Nutzung des Internet

[Beitrag in COMPUTER-FACHWISSEN - Fachzeitschrift für Betriebs- und Personalräte zu EDV-Einsatz, Mitbestimmung und Datenschutz - Oktober 2003]

Jan A. Strunk Sind wir schon drin? Das war ja einfach! Der Anspruch des Betriebs-/Personalrats auf Internetzugang und Präsenz im Internet Personal Computer sowieso, inzwischen aber auch Internet und E-Mail sind aus dem Alltag von Firmen und Behörden kaum noch wegzudenken. Innerbetriebliche und betriebsübergreifende Kommunikation sind im Geschäftsleben anerkanntermaßen wichtige Mittel zur Effizienzsteigerung – und auch Betriebs- und Personalräte haben deren Nützlichkeit für die eigene Arbeit längst erkannt.

Insbesondere dem Internet kommt angesichts von etwa 30 Millionen deutschen Privatnutzern als inzwischen nahezu ›sozialübliches‹ Medium zur raschen Informationsbeschaffung und -verbreitung eine unumstritten hohe praktische Bedeutung auch für die Arbeit einer Arbeitnehmerinteressenvertretung zu.

Neben der Fülle von Informationsanbietern, die sich – mehr oder weniger professionell und/oder kommerziell – inzwischen an die Zielgruppe Betriebs-/Personalräte wenden, sind es insbesondere auch die Gewerkschaften, die für ihre Mitglieder und deren Interessenvertreter umfangreiche Online-Auftritte vorhalten und ihre gesetzliche Unterstützungsfunktion (zunehmend ausschließlich) auf diesem Weg erfüllen.

Und die Informationssuche wird (nicht nur) Neulingen und Gelegenheitsnutzern von so ›mächtigen‹ Suchmaschinen wie zum Beispiel ›Google‹ oder ›Altavista‹ enorm erleichtert. Auf diesem Weg lässt sich fast alles finden – und oft sogar das, was man sucht …

Soll nun die Nutzung dieser neuen Medien zur Informationsgewinnung für den engagierten Betriebs-/Personalrat nicht finanziell ein ›Privatvergnügen‹ bleiben, stellt sich im Betrieb recht schnell die Gretchenfrage, ob ein Anspruch auf eine entsprechende Ausstattung besteht und wie weitreichend die Nutzungsbefugnisse sind. Entsprechendes gilt, wenn es um die Außendarstellung der Betriebs- / Personalratsarbeit und die Kommunikation etwa mit den Beschäftigten oder auch innerhalb des Gremiums geht.

In der Praxis zeigt sich dabei allerdings, dass es im Widerspruch zum Motto dieses Beitrags für den Betriebs-/Personalrat zuweilen ganz und gar nicht einfach ist, ›reinzukommen‹: Oft wird nach wie vor versucht, die Interessenvertretung für den Zweck der Belegschaftsinformation auf herkömmliche Alternativen wie Rundschreiben, Schwarze Bretter, Telefax und Betriebsversammlungen zu verweisen, oder auf Fachbücher, Zeitschriften und ähnliches, wenn es um die eigene Fortbildung geht.

Das ist natürlich prinzipiell nicht neu. Entsprechende Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Interessenvertretungen der Arbeitnehmer hat es stets gegeben, wenn eine neue Kommunikationstechnik auch für die Betriebs- oder Personalratsarbeit genutzt werden sollte. So waren die Nutzun…

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Erschienen 15. Oktober 2003 auf http://www.kielanwalt.de.

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