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Der Aktenvortrag als solcher

am 04.03.2008 von chris.blog » Jura

Nachdem ich euch gestern erzählt habe, dass ich einen Aktenvortrag halten musste, könnte ich jetzt ja mal erklären, was das überhaupt ist: Die zweite juristische Staatsprüfung besteht aus Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Anders als zum ersten Examen liegt den Klausuraufgaben kein feststehender Sachverhalt mehr zugrunde, also keine Geschichtserzählung, die man für apodiktisch wahr zu halten hat, sondern ein sog. Aktenauszug. Die Klausurbearbeiter bekommen also irgendwas zwischen zehn und 20 Seiten einer Akte in die Hand gedrückt, in erster Linie Schriftsätze, aber auch Vermerke, Protokolle und ähnliches, und soll dann die Lösung finden und in einem Entwurf niederlegen, etwa in einem Urteil oder einer Anklageschrift.
Der Akten- oder auch Kurzvortrag funktioniert so ähnlich: Der hochmotivierte Examenskandidat bekommt einen Aktenauszug in die Hand gedrückt, darf denselben eine Stunde lang bearbeiten und tritt dann als Eröffnung seiner mündlichen Prüfung vor eine äußerst interessierte Prüfungskommission, die sich nix Schöneres vorstellen kann, als dem jetzt folgenden Vortrag zu lauschen. Der Examenskandidat erzählt dann in möglichst freier Rede, worum es geht und wie das Ganze zu lösen sei. Dafür hat er zehn Minuten Zeit. Wenig, wenn man viel zu sagen hat, aber viel, wenn einem gar nix dazu eingefallen ist.
Auch in der AG halten …

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