Admin-C Haftung für rechtswidrige Inhalte von Webseiten
DPMS INFO | 6. Dezember 2004 — Kanzlei Dr. Bahr berichtet von einem Urteil des AG Bonn (AZ: 4 C 252/04), wonach das Gericht die Haftung des Admin-C für die Koste…
Der gegenüber der DENIC e.G. administrativ Verantwortliche einer Domain, der sog. "admin-C" ("Administrative Contact") kann für die unter dieser Domain verbreiteten Inhalte zivilrechtlich auch von Dritten zur Verantwortung gezogen werden. Das hat das Landgericht Bonn im Fall Az. 5 S 197/04 entschieden. Da der Admin-C bei Intnernetseiten ohne Impressum die einzige namentlich bekannte Person ist, können damit -sollte diese Rechtsauffassung...
DPMS INFO | 6. Dezember 2004 — Kanzlei Dr. Bahr berichtet von einem Urteil des AG Bonn (AZ: 4 C 252/04), wonach das Gericht die Haftung des Admin-C für die Koste…
LBR-Blog | 9. März 2009 — Die Frage ob, und wenn wie, der Admin-C gegenüber Dritten wegen Markenrechtsverletzungen haftet, ist seit langem unstritten. Da…
Kurz Pfitzer Wolf | 10. März 2009 — Was war passiert? Eine .de Domain einer in Dubai sitzenden Firma verletzt die Rechte eines Markeninhabers in Deutschland. Der…
domainblog | 15. November 2006 — Mit der Kompetenz einiger Denic eG Mitarbeiter scheint es nicht weit her. In meiner Eigenschaft als als Admin-C für verschiedene .…
Kurz Pfitzer Wolf | 5. Dezember 2008 — Die Frage ob ein Admin-C für Rechtsverletzungen durch die Domain selbst oder durch Inhalte die darüber verbreitet werden haftet…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 10. Oktober 2008 — 1. Der Admin-C einer Domain haftet grundsätzlich nicht als Störer für mittels dieser begangene (Marken-) Rechtsverletzungen, und z…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 6. März 2009 — 1. Eine Haftung des Admin-C gegenüber Dritten für Rechtsverletzungen durch den Domainnamen lässt sich aus dessen Funktion und Aufg…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 22. April 2007 — 1. Als Mitstörer ist grundsätzlich jeder anzusehen, der zu der in Rede stehenden wettbewerbswidrigen Handlung willentlich einen ka…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 17. April 2007 — 1. Als Störer kann grundsätzlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer auch ohne Wettebwerbsförderungsabsicht und ohne…
domainundrecht.de | 20. Oktober 2005 — Laut einem aktuellen Beschluss vom 26.09.2005 (Az.: 16O 718/05) des Landgericht Berlin haftet der admin-c einer .de-Doma…