Der Abmahndeckel im geschäftlichen Verkehr
am 24.04.2008 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.htmlMehrfach haben wir bereits darüber berichtet. Über den vom Bundesjustizministerium gefeierten Abmahndeckel, der durch den neuen § 97a in das Urheberrechtsgesetz eingeführt werden soll. Danach sollten Abmahnkosten im Urheberrecht bei Bagatellfällen zunächst auf 50,00 € gedeckelt werden. Diesen Betrag erhöhte man später auf 100,00 €. Wenn alles klappt, könnte das Gesetz, das kurioserweise „Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums“ heißt und von dem behauptet wird, es stärke das geistige Eigentum, bereits Anfang Juli 2008 in Kraft treten. Dann aber könnte es sich aber auch schon wieder in praktischer Hinsicht erledigt haben. Grund dafür ist ein BGH-Verfahren (I ZR 73/05), in dem am 5. Mai unter anderem über die Frage verhandelt werden wird, ob bereits ein einziges Angebot im Internet ein Handeln im geschäftlichen Verkehr darstellt, und somit zu einer Markenrechtsverletzung führen kann. Obwohl der Fall auf den ersten Blick nichts mit dem Urheberrecht oder der Deckelung von Abmahngebühren zu tun hat, könnte er den § 97a UrhG völlig aus den Angeln heben. Denn der Gesetzgeber verwendet den Begriff geschäftlicher Verkehr auch im 97a UrhG: „(…)(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Damit sollte erreicht werden, dass rein private Nutzungshandlungen von der Erstattungpflicht ausgenommen werden. Als Beispiel nennt das Bundesjustizministerium die 16-jährige Schülerin, die für Ihre …
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
auchRecht.de / wurde am 11.7.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die bereits geschilderten Änderungen - insbesondere im Urheberrecht (100 Euro Abmahnung etc.) - gem. Artikel 10 dieses Gesetzes am 1.9.2008 in Kraft treten. § 97a Abs.2 UrhG lautet so…
OLG Frankfurt/Main: Handeln im geschäftlichen Verkehr und Kennzeichenbenutzung bei Internet-Auktionen
Vertretbar Weblawg / OLG Frankfurt/Main, Urteil v. 08.09.2005 Az: 6 U 252/04 - Handeln im geschäftlichen Verkehr und Kennzeichenbenutzung bei Internet-Auktionen (amtliche Leitsätze): […] 2. Wird der Internet-Nutzer bei der Suche nach eBay-Angeboten durch d…
Filesharer: Bagatellklausel in Kraft
LawBlog / Wie dem Bundesgesetzblatt zu entnehmen ist, tritt jetzt der neue § 97a Urheberrechtsgesetz in Kraft. Er schützt die “kleinen Fische” unter Filesharern vor überzogenen Anwaltskosten: § 97a Abmahnung (1) Der Verletzte soll den Verletze…
Nr. 35 - Abmahngebührendeckelung im Urheberrecht
Willkommen bei joora.de / Hallo liebe Leserinnen und Leser des Weblog von joora.de! Gerade ist der aktuelle PodCast-Nr. 35 von joora.de online. Urlaubsbedingt werden an den kommenden drei Sonntagen keine neuen PodCasts erscheinen. Erst am 16. September 2007 ersheint der PodCa…
Abmahndeckel verabschiedet
LBR-Blog / Das Bundesjustizminsterium freut sich über den heute vom Bundestag verabschiedeten Abmahndeckel im Urheberrecht (Vorsicht: dieser ist noch nicht in Kraft) und beschreibt - ganz einleuchtend - den folgenden Fall:Abmahnung bei Urheberrechtsverletzunge…
50-Euro-Abmahnung passiert den Bundesrat
LBR-Blog / Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums ist am Freitag im Bunderat beraten worden. Der Entwurf geht der Länderkammer insbesondere im Hinblick auf den geplanten Richtervorbehalt be…
