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Der “Bestseller-Paragraph” und Übersetzungsleistungen

am 19.12.2005 von BERLIN BLAWG

Seit wenigen Jahren bestimmt § 32 Abs. 1 UrhG, daß der Urheber eines Werkes für die Nutzung “angemessen” vergütet werden muß. Ist die Vergütung das nicht, schreibt das Gesetz sogar einen Anspruch auf Vertragsanpassung fest. Das LG München I hat nun einen solchen Fall aus dem Bereich der Buchübersetzungen entschieden (7 O 24552/04). Damit wird jetzt ein Verlag gezwungen, zusätzlich zur vereinbarten -bisher durchaus branchenüblichen- pauschalen Vergütung noch eine variable, erfolgsabhängige Vergütungen zu zahlen.

Die Zweischneidigkeit dieser Entscheidung und der zugrunde liegenden Norm liegen auf der Hand. …

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LG München: Angemessene Vergütung für Übersetzer eines Werkes

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Buchübersetzungen - Zur angemessenen Vergütung des Urhebers

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“MFM-Empfehlungen und Lizenzanalogie”

Handakte WebLAWg / Der Schaden des Urhebers wegen der unberechtigten Veröffentlichung von Lichtbildern (§ 72 Abs. 1 UrhG) bzw. Lichtbildwerken (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) ist nach der üblichen Vergütung zu berrechnen. Dem Rechteinhaber steht nach den Grundsätzen der…

Liquidator-Honorar

Blickpunkt Recht & Steuern / Soll eine GmbH liquidiert werden, wird dies von der Gesellschafterversammlung beschlossen und ein Liquidator bestellt. Wird mit diesem Liquidator keine Vereinbarung über die Höhe seiner Vergütung geschlossen, so steht ihm eine “übliche̶…

Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

Handakte WebLAWg / Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach § 54a Abs. 1…

1 BvL 10/06 vom 06.02.2007

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