Der 3. Marburger Pharmarechts-Workshop - ein Rückblick
am 14.11.2005 von Medizin & Recht
Am 10. November fand der 3. Marburger Workshop zum Pharmarecht in der Alten Aula der Philipps-Universität statt, der diesmal unter der Überschrift “Rechtsfragen neuer Werbe- und Vertriebsformen für Arzneimittel” stand. Bei der Veranstaltung, die einmal im Jahr stattfindet, kommen Praktiker aus Unternehmen, Großkanzleien, Kammern und Verbänden sowie Hochschullehrer und Studenten der Zusatzqualifikation im Pharmarecht zusammen.
Zu Beginn sprach Prof. Dr. Ralph Backhaus über “Das gewandelte Verbraucherleitbild im HWG, AMG und UWG”. Dabei wurde deutlich, daß das Verbraucherleitbild in den vergangenen Jahren erheblichen Änderungen unterworfen war: Während die alte Rechtsprechung des BGH traditionell von einem flüchtigen und unkritischen Verbraucher ausging, hebt der EuGH seit der Mars-Entscheidung aus dem Jahre 1995 auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher ab. Dieser Sicht hat sich der BGH inzwischen weitgehend angeschlossen.
Für den Pharmabereich ist diese Änderung der Rechtsprechung vor allem im Bereich des Heilmittelwerberechts relevant. So werden beispielsweise die Irreführungstatbestände des § 3 HWG unter dem neuen Verbraucherleitbild deutlich seltener erfüllt als früher. In verfahrensrechtlicher Hinsicht entfällt außerdem weitgehend die Beweisaufnahme durch Verkehrsbefragung im Wettbewerbsprozeß: Die Richter dürfen nun auch ohne Hilfe von Sachverständigen ein Urteil fällen, wenn sie selbst zu den von der Werbung angesprochenen Verkehrskreisen gehören. Insgesamt, so Backhaus, habe sich der Spielraum der pharmazeutischen Unternehmen bei der Bewerbung ihrer Produkte jedenfalls spürbar erweitert.
Jun.-Prof. Dr. Elmar Mand stellte anschließend die rechtliche Problematik neuer Werbeformen und Vertriebswege für Arzneimittel dar. Als zentrale Norm stellte er § 7 HWG heraus, der eine unsachliche Beeinflussung des Werbungsadressaten verhindern und so dem Arzneimittelfehlgebrauch entgegenwirken soll. …
2. Marburger Workshop zum Pharmarecht
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DPMA zu Thema Einzelhandelsdienstleistungen in Klasse 35
MarkenBlog / Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert zur neuen Rechtslage bei Einzelhandelsdienstleistungen gem. Urteil des EuGH vom 7. Juli 2005 C-418/02 (”Praktiker”). Auf Basis des Urteils ergeben sich einige Veränderungen bezüglich akzept…
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Recht und Alltag / Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit einem am 15. Februar 2006 verkündeten Urteil (Az.: 16 K 5720/04) eine Entscheidung des Oberbürgermeisters der Stadt Düsseldorf bestätigt, mit der dieser der Drogeriekette “dm” den Vertrieb vo…
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Vertretbar Weblawg / … soll sich beim Werbeblogger per E-Mail gemeldet haben, berichtet dieser hier zwischen Weihnachten und Neujahr. Der Name Heidi Klum sei markenrechtlich geschützt, weshalb im Beitrag Heidi Klum wird McHottie der Name aus der URL zu entfernen…
» AMG - Einzelnorm
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» Art. 34 EGBGB Zwingende Vorschriften
» Urteil des I. Zivilsenats vom 4.7.2002 - I ZR 38/00 -
» Gesetz ber die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens in Deutschland - Bekanntmachung der Neufassung vom 19. Oktober 1994/2005
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» DSTGB VIS - EuGH zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession an Stadtwerke AG
» Freiwillige Selbstkontrolle fr die Arzneimittelindustrie e.V.
Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.
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Prof. Dr. Ralph Backhaus
» Juniorprofessor Dr. Mand - Fachbereich Rechtswissenschaften an der Philipps-Universitt Marburg
» Prof. Dr. Voit - Fachbereich Rechtswissenschaften an der Philipps-Universitt Marburg
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§ 98 GWB Auftraggeber , Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Offener Gesetzeskommentar - Erläuterung der Bedeutung einzelner Paragrafen anhand der Rechtsprechung und der Fachliteratur (neues Open-Content-Projekt
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» Dr. Hans-Georg Kamann
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