Der 3. Anlauf: Stoiber will Blasphemie härter bestrafen
Zum wiederholten Mal plant das CSU - regierte Bayern eine Gesetzesänderung, die es ermöglichen soll, Blasphemie demnächst härter zu bestrafen. Danach soll der Tatbestand des § 166 StGB künftig nicht erst dann erfüllt sein, wenn durch Beschimpfungen oder Verhöhnungen religiöser Symbole und Bekenntnisse der "öffentliche Friede" gestört wird. Eine Bestrafung soll vielmehr bereits ohne Störung des öffentlichen Friedens erfolgen können. Fragt sich, ob Bayern diesmal mit seinem Gesetzesentwurf durchkommen wird. Immerhin ist der Freistaat bereits drei Mal mit dem Versuch, Blasphemie härter zu bestrafen, im Bundesrat gescheitert. Angesichts der Tatsache, dass der öffentliche Friede und gerade nicht der Inhalt des religiösen Bekenntnisses das von § 166 StGB geschützte Rechtsgut darstellt, schätze ich die Erfolgschancen des bayerischen Gesetzesvorschlags trotz der Auseinandersetzungen um die Mohammed-Karikaturen oder die Zeichentrick-Serie Popetown als eher gering ein. Damit verleihe ich gleichzeitig auch der Hoffnung Ausdruck, dass der Gesetzgeber sich nicht zum Werkzeug einer Politik machen lässt, die auf staatliche Repression anstatt auf intellektuelle Auseinandersetzung setzt und der vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckten Satire einen Maulkorb verpassen will. Autorin: RAin Viktoria Nagel Kanzlei POHLEN + MEISTER
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Strafe für Gotteslästerei
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Juristisches und Sonstiges | 31. Mai 2006 — Es gibt Straftatbestände, die schaffen es sehr selten in eine Hauptverhandlung. Dazu zählt ganz sicher § 132 StGB. § 132. (1) Wer mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, a…
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