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Der 2. Korb der Urhebernovelle - ein Fortschritt?

am 06.07.2007 von maas_rechtsanwälte

Gestern wurde der seit etwa vier Jahren in der Diskussion stehende “zweite Korb” der Urheberrechtsnovelle vom Bundestag beschlossen. Neben Änderungen wie beispielsweise die Streichung der “Fünf-Prozent-Deckelung” bei den Pauschalabgaben für Urheber auf Vervielfältigungsgeräte, wird es zukünftig für den Urheber möglich über noch unbekannte Nutzungsarten zu verfügen. Ob hiermit auch gemeint ist, dass zukünftig sogenannte “Total-Buy-Outs” möglich werden, d.h. der Urheber gibt - im Widerspruch zum 1. Korb der Urheberrechtsreform - seine gesamten Rechte insbesondere auch für noch völlig unbekannte Nutzungsarten auf, bleibt abzuwarten.

Die ursprünglich angedachte Bagatellklausel, wonach Urheberrechtsverstöße mit einem geringen Unwertgehalt gar nicht erst rechtlich verfolgt werden sollten, ist nun gänzlich vom Tisch. Wer einen Urheberrechtsverstoß begeht, muss nach wie vor mit teilweise empfindlichen Strafen rechnen nach dem Motto “Raubkopierer sind Verbrecher”.
Im Mittelpunkt der Diskussion über die Reform und ihren Nutzen steht derzeit die neue Regelung zur “Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven”. Zukünftig dürfen veröffentlichte Werke ausschließlich an dafür eigens eingerichteten elektronischen Leseplätzen öffentlich zugänglich gemacht und nur noch per Brief und Fax versendet werden.
Dies bedeutet höchstwahrscheinlich das “Aus” für Dokumentenlieferdienste wie z.B. Subito. Diese Online-Dienste haben bislang jedermann mit Kopien von Zeitschriften- und Bücherauszügen schnell, unkompliziert und kostengünstig beliefert. In einem Urteil aus Mai 2007 hat das Oberlandesgericht München festgestellt, dass die Online-Bibliothek “Subito” den digitalen Kopienversand nur noch zum ausschließlich wissenschaftlichen Gebrauch anbieten darf.
Aufgrund der Urheberrechtsreform werden zudem zukünftig Dienste wie Subito und Bibliotheken diese Dokumente nicht …

2. Korb Urheberrecht – Vergütung für unbekannte Nutzungsarten

maas_rechtsanwälte / Urheber lizenzieren oder verkaufen Nutzungsrechte an ihren Werken - das gilt von Musik über Fotografie bis zur Software für jede denkbare Sparte von urheberrechtlich geschützten Werken. Bisher war es so, daß für bis zum Vertr…

Änderungen des Urheberrechtes im Bundeskabinett verabschiedet

BERLIN BLAWG / Nach einem Bericht des Bundesjustizministeriums ist der sog. “2. Korb” der Novellierung des Urheberrechtes vom Bundeskabinett verabschiedet worden und damit auf den Weg des Gesetzgebungsverfahrens gebracht worden. Die im Vorfeld debattie…

Urheberrechtsnovelle - Zweiter Korb

Blickpunkt Recht & Steuern / Das “Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft” wurde am 31. Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet. Der sogenannte „Zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle wird damit zum 1. Januar 2008 in Kraft tr…

Urheberrechtsänderungen im Bundestag verabschiedet

Archivalia (Archivrecht) / http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/92265 Auszug: Schwierig gestalten dürfte sich mit dem 2. Korb die Versorgung der Wissenschaft und der Bürger mit Fachinformationen. Entgegen dem Anspruch der Regierungsfraktionen aus dem Koalitionsvertra…

Zivilrecht allgemein: Novelle des Urheberrechts

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der Bundestag hat am 5. Juli 2007 das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (so genannter „zweiter Korb" der Urheberrechtsnovelle) beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Die ges…

Novelle des Urheberrechts - Zweiter Korb

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft wurde jetzt vom Bundestag verabschiedet. Es ist der sogenannte “Zweite Korb” der Urheberrechtsnovelle. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.…

Gesetzesentwurf 2. Korb Urheberrecht

BERLIN BLAWG / Der Entwurf der Bundesregierung eines zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, der sog. 2. Korb, ist online als .pdf-file abrufbar. Die wichtigsten Neuerungen in Kürze: Ein einfaches Nutzungsrecht kann fÅ

Bundesjustizministerium : Der Zweite Korb - Bundesrat beschließt Novelle des Urheberrechts

MEDIEN INTERNET und RECHT / Der Bundesrat hat am 21.09.2007 in Seiner 836. Sitzung dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zugestimmt. Die als sog. Zweite Korb bekannte Urheberrechtsnovelle wird voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in…

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Der Autor und sein Blog

RA Stefan Maas, RAin Petra Bosbach, RAin Nina Haberkamm

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