Der 17. Verhandlungstag im Cannabisplantagen-Prozess

Morgen vor 6 Monaten begann der Prozess um 4 Cannabisplantagen und rund 2.000 Kilo Marihuana vor dem Landgericht Krefeld und von den ursprünglich 6 Angeklagten sitzen immer noch 5 auf der Anklagebank. Das Verfahren gegen einen Angeklagten, der eine umfassende geständige Einlassung abgegeben hatte, war schon vor einigen Wochen abgetrennt und einer Verurteilung zugeführt worden. Ansonsten dümpelt das Verfahren manchmal stundenlang vor sich hin, bevor sich dann wieder überraschende highlights ergeben. Wie zum Beispiel am 16. Verhandlungstag, als der Vorsitzende die polizeiliche Kronzeugenaussage eines Mitgefangenen eines der beiden Hauptangeklagten bekannt gab, wonach dieser seinem Zellengenossen anvertraut haben soll, dass es noch zwei weitere, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft bislang unbekannte Cannabisplantagen geben solle, die nach wie vor in Betrieb seien und an deren Ertrag er partizipiere. Und dass er nach seiner Haftentlassung erst recht ins Geschäft einsteigen wolle. Kein Wunder, dass Gericht und Staatsanwaltschaft an der Aussage Interesse zeigten und drum soll der Mann auch am nächsten Verhandlungstag als Zeuge gehört werden. Dafür war´s am heutigen Verhandlungstag eher langweilig. Zumindest für mich und meinen Mandanten, weil nur ein Zeuge zwei Stunden lang vernommen wurde, der uns überhaupt nicht betroffen hat und auch ansonsten nichts Spektakuläres zu berichten hatte. Aber so ist das bisweilen in Verfahren mit mehreren Angeklagten und verschiedenen Tatkomplexen.

Eigentlich warten wir ebenso wie einige Mitangeklagte und deren Verteidiger bereits seit Wochen darauf, dass das Verfahren zu Ende geht. Das Gericht wollte schon mehrfach die Beweisaufnahme schließen, aber das scheiterte an einem Mitverteidiger, der schon wiederholt neue Beweisanträge aus der Tasche gezogen hat, die eine Fortsetzung der Verhandlung erforderten. Wieviele Anträge von dort noch kommen werden, weiß niemand. Und da die Kammer partout nicht abtrennen will, sind wir zum Abwarten verurteilt, da unser Verfahrensstoff bereits erschöpfend behandelt wurde und weitere Anträge nicht beabsichtigt sind, falls nicht noch etwas völlig U…

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Erschienen 23. Mai 2007 auf http://www.strafblog.de.

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