DENIC: Ein- und zweistellige Domains ab 23.10.2009, 9:00 Uhr

Die DENIC hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass Jedermann ab dem 23. Oktober 2009 um 9:00 Uhr ein- und zweistellige Domains registrieren kann.

Bislang gibt es lediglich drei zweistellige .de-Domains:

db.de (Deutsche Bahn AG) hq.de (HQ Interaktive Mediensysteme GmbH) ix.de (Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG)

VW.de die vierte zweistellige Domain?

Die Firma Volkswagen AG hat mittlerweile erfolgreich gegen die DENIC auf Freigabe der Domain vw.de (nicht konnektiert) geklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gabe Volkswagen mit Urteil vom 29. April 200 – AZ: 11 U 32/04 (Kart) – Recht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die (Nichtzulassungs-)Beschwerde der DENIC durch Beschluss vom 29. September 2009 zurückgewiesen. Die Kehrtwendung der DENIC ist vermutlich eine unmittelbare Konsequenz der BGH-Entscheidung, um weitere Klagen auf Zuteilungen von ein- und zweistelligen Domains zu verhindern. Für alle anderen gilt im Registrierungsverfahren aber das bewährte Prinzip first come – first serve.

“Die eingehenden Aufträge werden über eine E-Mail-Registrierungs-Schnittstelle verarbeitet. Ein elektronischer Zeitstempel, der im Millisekundenbereich arbeitet, gilt als Nachweis über die Reihenfolge der Eingänge. Derjenige Auftrag, der für eine Domain als erster eingeht, erhält den Zuschlag. Dabei kann die Anzahl der bereits erfolgreich registrierten Domains in Form eines Online-Monitorings auf www.denic.de beobachtet werden. Während der Einführungsphase können über das reguläre, produktive Registrierungssystem keine Domains unter Berücksichtigung der neuen Richtlinien registriert werden.”

Angesichts der geringen Auswahlmöglichkeiten und der zu erwartenden Vielzahl von Bewerbern dürfte das Verfahren wie eine Lotterie ablaufen.

Wie viele neue Domains gibt es eigentlich zu verteilen?

Dazu schauen wir in die Richtlinien der DENIC:

“Eine gültige Domain darf nur aus Zahlen, den Buchstaben A-Z, dem Zeichen "-" (Bindestrich) und den weiteren Buchstaben bestehen, die in der Anlage zu den Domainrichtlinien aufgeführt sind. Die Domain muss mindestens einen Buchstaben enthalten (ansonsten wäre eine Verwechslung mit den rein numerischen IP-Adressen möglich). Bindestriche sind nicht erlaubt an der ersten und letzten Stelle, sowie gleichzeitig an der dritten und vierten Stelle (z. B. xn--.de). Zwischen Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Die Mindestlänge einer .de-Domain beträgt drei Zeichen, die Höchstlänge 63 Zeichen (vergleiche RFC1035). Sofern die Domain Buchstaben aus der Anlage der Domainrichtlinien enthält, ist für die Höchstlänge die gemäß dem RFC3490 in der sogenannten ACE-Form kodierte Fassung der Domain maßgebend.”

Bindestriche sind bei nur bei den neuen zweistelligen Domains zulässig. Zahlen sind……

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Themen: Medien , Anwalt , Presse , Marken , Urteil , Bgh , Gewerblicher Rechtsschutz , Frankfurt , Marke , Kennzeichen , Zuschlag , Domain , Olg Frankfurt , Volkswagen , Deutsche Bahn , Jedermann , Volkswagen AG , Lotterie , Deutsche Bahn AG , Gmbh
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 17. Oktober 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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DENIC: Ein- und zweistellige Domains ab 23.10.2009, 9:00 Uhr

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DENIC eG führt neue Domainrichtlinien ab 23. Oktober 2009 ein: www.denic.de

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Warum gibt es einige zweibuchstabige Domains, obwohl die Domainrichtlinien dies ausschließen?: www.denic.de

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Domainrichtlinien: www.denic.de

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