Missbrauch von Domainnamen - Löschung!
kanzlei.biz | 2. November 2011 — Eigener Leitsatz: Wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie nur dann gehalten, die Regi…
Liegt ein eindeutiger Missbrauch eines Domain-Namens vor, hat die DENIC diesen zu löschen.
So hat der Bundesgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall des Freistaates Bayern entschieden. Die Beklagte ist die DENIC, Deutsches Network Information Center, eine Genossenschaft, die die Domainnamen mit dem Top-Level-Domain “.de” vergibt. Der Kläger hat festgestellt, dass unter dieser Top-Level-Domain zugunsten mehrerer Unternehmen mit Sitz in Panama sechs Domainnamen registriert wurden, die aus dem Wort “regierung” und dem Namen jeweils einer seiner Regierungsbezirke gebildet wurden (z.B. “regierung-oberfranken.de”). Der Kläger, der für seine sieben Regierungsbezirke ähnliche Domainnamen hat registrieren lassen (z.B. “regierung.oberfranken.bayern.de”), verlangt von der Beklagten, die Registrierung dieser Domainnamen aufzuheben. Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt a.M. haben der Klage stattgegeben.
Nachdem die umstrittenen Domainnamen inzwischen gelöscht wurden und diese Domainnamen für den Kläger registriert sind, hat der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Da sich die Beklagte der Erledigungserklärung nicht angeschlossen hatte, musste darüber entschieden werden, ob die Klage ursprünglich begründet war. Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil bejaht und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Zwar treffen die DENIC, die die Aufgaben der Registrierung der Domainnamen ohne Gewinnerzielungsabsicht erfüllt, nach der Entscheidung “ambiente.de” des Bundesgerichtshofs nur eingeschränkte Prüfungspflichten. Bei der Registrierung selbst, die in einem automatisierten Verfahren allein nach Prioritätsgesichtspunkten erfolgt, muss keinerlei Prüfung erfolgen. Aber auch dann, wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie nur dann gehalten, die Registrierun…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. Oktober 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
kanzlei.biz | 2. November 2011 — Eigener Leitsatz: Wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie nur dann gehalten, die Regi…
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RA Dr. Böttner | 3. November 2011 — DENIC / Domainnamen / Missbrauch / Löschungsanspruch / Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 172/2011 vom 27.10.2011 Die Kon…
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