Den Beton zahlt diesmal die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
am 20.03.2007 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic
Die Betriebfortführung kann unterschiedliche Nebenwirkungen haben. Nach einem Urteil des OLG Frankfurt auch die Haftung nach c.i.c. für den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter. Der Verwalter hatte innerhalb des Insolvenzgeldzeitraums ein Bauunternehmen fortgeführt und auf das Angebot einer Betonfirma an die Schuldnerin am 15. März 2005 sinngemäß wie folgt geantwortet:
dass die Kosten für die Lieferung von Transportbeton auf der Grundlage des Angebotes vom 14.03.2005 für das Bauvorhaben „B“ aus der Masse im vorläufigen Insolvenzverfahren beglichen würden.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. April 2005 war der Geschäftsbetrieb auf einen Betriebsübernehmer übergegangen. Dieser neue Betrieb fiel auch in die Insolvenz. Die Betonrechnungen für die Lieferungen ab April 2005 waren vom Übernehmer unbezahlt geblieben. Der vorläufige Verwalter hatte die Betriebsübernahme dem Betriebsübernehmer nicht mitgeteilt. Lediglich der Eröffnungsbeschluss vom 1. April 2005 ging dem Betonlieferanten zu.
Das OLG Frankfurt hat das Schreiben des vorläufigen Insolvenzverwalters als eine Haftungsgrundlage nach c.i.c. gesehen:
Diese engen Voraussetzungen [für die Haftung eines Verhandlungspartners, Anmerkung durch mich] für die Inanspruchnahme eines Insolvenzverwalters sind vorliegend zu bejahen, wobei es keine Rolle spielt, dass der Beklagte den insoweit maßgeblichen Vertrauenstatbestand als vorläufiger („schwacher“) Insolvenzverwalter begründet hat (vgl. auch OLG Schleswig, a.a.O.). Der Beklagte hat durch das Schreiben vom 15.03.2005 ein besonderes Vertrauen für sich in Anspruch genommen. Er hat durch dieses Schreiben bewirkt, dass es zu einem Vertragsschluss über die Lieferung von Transportbeton für ein bestimmtes Bauvorhaben der Insolvenzschuldnerin gekommen ist und die Klägerin die ihr obliegenden Leistungen erbracht hat, ohne letztendlich eine vollständige Gegenleistung erhalten zu haben. Die Klägerin hat nachvollziehbar dargetan, dass sie …
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