Demonstrationen am Tagungsort sind verboten

Die Polizei untersagt Versammlungen in der Nähe des Gipfelgeländes. Die Ankündigung von Blockaden und einer Erstürmung des Gipfels habe eine Bedrohungssituation geschaffen, hieß es zur Begründung.

G-8-Kritiker wollen gegen den Beschluss vor Gericht ziehen.

Die Polizeidirektion Rostock hat Demonstrationen von G-8-Gegnern in Nähe des eingezäunten Gipfeltagungsortes Heiligendamm verboten. Die Behörde erließ am Abend eine entsprechende Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts im …

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Themen: Rechtsprechung , Himmel

Erschienen 16. Mai 2007 auf http://log.handakte.de/.

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WELT ONLINE

Die Polizei untersagt Versammlungen in der N�he des Gipfelgel�ndes. Die Ank�ndigung von Blockaden und einer Erst�rmung des Gipfels habe eine Bedrohungssituation geschaffen, hieß es zur Begr�ndung. G-8-Kritiker wollen gegen den Beschluss vor Gericht ziehen.