Demonstranten dürfen näher an den Zaun

Statt auf acht bis zehn Kilometer Abstand verbannt zu bleiben, dürfen sich Demonstranten beim G8-Gipfel dem Sicherheitszaun jetzt bis auf 200 Meter nähern - wenn Rettungswege freibleiben. Das Verwaltungsgericht Schwerin hob die Allgemeinverfügung der Rostocker Polizei damit in weiten Teilen auf.

Zu den Gründen heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts:

Maßgebend hierfür war die Überlegung, dass den von der Versammlungsbehörde vorgetragenen Sicherheitsbedenken bezogen auf die äußere Zone in einer das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schonenderen Weise durch den Erlass von Auflagen Rechnung getragen werden kann. Solche Auflagen hat das Gericht bereits teilweise selbst erlassen.

Danach werden die von den Antragstellern geplanten Aufzüge auf bestimmte, von ihnen im Vorwege allerdings selbst hilfsweise angebotene Routenführungen beschränkt. Damit ist z. Bsp. sichergestellt, dass im Falle etwaiger Rettungseinsätze, aber auch für sonstige Zwecke eine freie Straßenverbindung von Heiligendamm in Richtung Bad Doberan gegeben ist.

Zum anderen …

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Erschienen 25. Mai 2007 auf http://www.lawblog.de.

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