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Dem einen das Kopftuch,

am 09.07.2007 von Das interessiert doch wieder keine Sau...

dem anderen das Kreuz. Und Beides sollte nicht nur verdeckt möglich sein. Und deshalb entschieden die Richter des Verwaltungsgericht Stuttgart in einem bereits am 01.06 verkündeten Urteil, schützt der Übertritt zum christlichen Glauben …

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