DEGI International wird abgewickelt - Anlegerkanzlei Nittel klagt für Anleger wegen...
Das Ende kam früher als erwartet: Noch bis Mitte November hätte das Fondsmanagement für eine endgültige Entscheidung Zeit gehabt.
Aber nach dem vorzeitigen Aus für den DEGI International in der vergangenen Woche hat das Fondsmanagement offenbar erkannt, dass auch
der DEGI International nicht mehr zu retten ist. Am 25. Oktober 2011 wurde das Ende des nächsten großen bekanntgegeben. Die Geschäftsführung sah keine
Alternative zur geordneten Auflösung des Fonds, da nicht sicherzustellen gewesen sei, dass die Liquidität zu einer nachhaltigen
Wiedereröffnung des Fonds ausreichen würde. mit dem DEGI International wird jetzt ein weiterer offener Immobilienfonds liquidiert.
Der Fonds soll nun bis zum Oktober 2014 aufgelöst werden. Ob innerhalb dieser Zeit die Fondsimmobilien tatsächlich zu marktgerechten
Preisen verkauft werden können, bezweifeln Marktbeobachter. Für die rund 70.000 Anleger des DEGI International bedeutet dies, dass
sie sich auf weitere Verluste einstellen müssen. Anleger des DEGI International, die nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben möchten,
haben vielfach gute Aussichten, ihre Verluste im Wege des Schadenersatzes von ihrem der sie beratenden Bank bzw. ihrem Anlageberater
zurückzubekommen. Wir haben inzwischen für zahlreiche Anleger des DEGI International Schadenersatzklagen eingereicht Unseren
Mandanten wurde die Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds DEGI International zumeist von der oder einem Allianz-Berater, der für die Bank auftrat, angeboten.
Verlustrisiken gebe es nicht, die Anleger kämen jederzeit an ihr Geld und könnten durch monatliche Entnahmen ihren Lebensunterhalt im
Alter finanzieren. Von Provisionen, die die Bank für die des Fonds erhält, war regelmäßig nicht die Rede. Auch nicht informiert wurde über die bereits
Ende 2005 eingetretene negative Entwicklung der offenen Immobilienfonds, die bis weit in das Jahr 2008 hinein mehrfach in der
einschlägigen Wirtschaftspresse thematisiert wurde. All dies sind Beratungsfehler, die Schadenersatzansprüche der Anleger des DEGI
International nach sich ziehen, die wir derzeit außergerichtlich und gerichtlich gegen die beratenden Banken und die geltend machen. Verjährung droht Bei vielen Anlegern, die in den
DEGI International investiert haben, ist Eile geboten, denn Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Falschberatung durch Banken im
Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds verjähren regelmäßig innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Anlagegeschäfts. Da diese
Verjährung taggenau und nicht erst zum Jahresende eintritt, ist in vielen Fällen schnelles Handeln erforderlich. Diese kurze
Verjährung gilt nicht für Anleger, die von ihrer Bank bei der Beratung über den DEGI International nicht über die der Bank
zufließenden Provisionen, die so genannten Rückvergütungen oder Kickbacks informiert wurden. Hier beginnt eine dreijährige Verjährung
erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem die Anleger Kenntnis davon erhalten, dass die B…
»
Vollständiger Artikel