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Definition von “Rheinschiff”?

am 27.07.2007 von Juristisches bei unfehlbar.net

Aus dem Formular “V100″ der Deutschen Rentenversicherung:
9.5 Haben Sie auf einem Rheinschiff eine Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt?
Noch besser finde ich aber diese Frage:
4.1 Wurden Zeiten und Sachverhalte im Beitrittsgebiet zurückgelegt?
Die Frage muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Zeiten und Sachverhalte. Beitrittsgebiet.
Aber auch die nächste Frage erfordert vom Untertan eine nicht ganz unkomplizierte Subsumtion:
5.3 Haben Sie sich nach Vollendung des 15. Lebensjahres in den Niederlanden bzw. nach Vollendung des 16. Lebensjahres gewöhnlich in einem der folgenden Länder aufgehalten: Australien, Dänemark, Finnland, Island, Israel, Kanada / Quebec, Liechtenstein, Norwegen, Schweden, Schweiz?
Ist die Frage jetzt alternativ oder kumulativ gemeint? Und was bedeutet “gewöhnlich”?
Schließlich wird man auch die Frage
5.5 Sind Sie Vertriebener / Spätaussiedler im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes?
ohne die Lektüre dieses Gesetzes nur mit “vermutlich nicht” beantworten können. Dabei soll die Behörde doch an sich nur nach Tatsachen fragen, die rechtliche Würdigung muss sie schon selbst vornehmen. Indes scheinen die Grenzen hier fließend zu sein.
Schließlich möchte ich noch meinen Favoriten aus dem Formular “V410″ vorstellen:
4. Krankheit zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr
Man möge mir denjenigen zeigen, der zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr nicht wenigstens mal eine Grippe hatte.
(Die Frage macht übrigens besonders viel Sinn in Verbindung mit der allgemeinen Anweisung “Beweismittel bitte beifügen” an Formularkopf. Ich …

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Unbestechlich, zynisch und manchmal nicht ganz ernst.

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