Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung für eine Kündigungsschutzklage
Wenn der Arbeitnehmer gekündigt wurde und er sich gegen die mittels Kündigungsschutzklage wehren will, muss die Finanzierung des Kündigungsschutzprozesses vor
dem geklärt werden. Neben der
Finanzierung über Prozesskostenhilfe oder der Eigenfinanzierung ist die Finanzierung über eine die wohl einfachste
Möglichkeit für den Arbeitnehmer; vorausgesetzt er hat eine solche Rechtsschutzversicherung für das rechtzeitig abgeschlossen (Wartezeit für die
Rechtsschutzversicherung beträgt in der Regel – 6 Monate).
Rechtsschutzversicherung für Kündigungsschutzklage?
Übrigens eine Rechtsschutzversicherung für Kündigungsschutzrecht oder für eine gibt es nicht. Dies fällt alles unter der für das Arbeitsrecht.
einholen – wo ist das
Problem?
Ich hatte ja bereits darüber gepostet, wer die Deckungszusage einholen sollte- der oder der Mandant. Zum Beratungsgespräch macht es Sinn, wenn der Mandant
zuvor schon bei der Rechtsschutzversicherung (nicht beim Makler) anruft und sich die Deckung der Beratungskosten zusichern lässt.
Später – also außergerichtlich oder gerichtlich – holt in der Regel der die Deckungszusage ein. Ob dies gesondert zu vergüten ist, ist eine andere Frage. Es gibt kaum Anwälte,
die dies den Mandanten in Rechnung stellen.
kurze der Kündigungsschutzklage
beachten
Problematisch ist eigentlich nur die kurze Klagefrist für die Kündigungsschutzklage. Innerhalb von 3 Wochen nach dem Zugang der
Kündigung muss der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Um die Finanzierung abzusichern, wird der
Anwalt zuvor die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einholen, was aber problematisch …
» Vollständiger
Artikel