Debcon GmbH verschickt Forderungsschreiben per Infopost!

Dass der Inkassodienstleister debcon GmbH derzeit vermehrt ehemalige "Kunden" der Kanzlei U+C anschreibt und behauptete Forderungen aus einer Filesharing-Abmahnung geltend macht, welche angeblich nicht bestritten wurde, ist nicht neu. Neu hingegen ist, dass diese Forderungsschreiben in einem neutralen Briefumschlag versandt werden auf welchem lediglich der Vermerk "Infopost - Ein Service der Deutschen Post" prangt. Dies kann dazu führen, dass die Schreiben auf Seiten der angeblichen Filesharern einfach als Werbepost abgetan werden und ungeöffnet im Papierkorb landen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

Ob dies zudem mit den Bedingungen der Deutschen Post bezüglich des Versendens von Infobriefen im Einklang steht, dürfte ebenfalls fraglich sein.

Mandanten, d…

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Themen: Lutz , Urhr , Haupteintrag , Debcon Infopost

Erschienen 1. Februar 2012 auf http://www.hb-law.de.

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