Debatte über Lobbyisten - ein Kommentar
am 24.07.2006 von Handakte WebLAWg
Nach dem Verzicht von Norbert Röttgen (CDU) auf den Posten als BDI-Hauptgeschäftsführer verschärft sich die Debatte über Abgeordnete mit Lobby-Nebentätigkeiten. Besonders im Zentrum steht Reinhard Göhner (CDU), der zugleich Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist. Göhner selbst sieht sich dagegen als Vorbild:
„Es müßte im Gegenteil mehr Abgeordnete geben, die neben ihrem Mandat in der Wirtschaft arbeiten“.
Dazu muss man erstens feststellen, dass Göhner nicht in “der Wirtschaft” arbeitet, sondern bei einem Arbeitgeberverband. Es ist etwas anderes, ob jemand unternehmerisch tätig oder ein Lobbyist für ein Partikularinteresse ist. Außerdem kann in einer Demokratie die Einbeziehung diverser gesellschaftlicher Interessen nicht durch personelle Verflechtungen von Abgeordneten erfolgen. Das bevorzugt nur die finanzstarken Interessengruppen. Das Parlament sollte unabhängig von Partikularinteressen sein und gesellschaftlichen Interessen über transparente und demokratische Verfahren gleichberechtigten Zugang zu politischen Entscheidungsverfahren bieten.
Deshalb ist es sehr wohl angebracht, über die Beschränkung von Lobby-Tätigkeiten der Abgeordneten nachzudenken und klare Regeln dafür zu schaffen. Leider ist in Deutschland aber selbst die Transparenz von Nebeneinkünften schon ein Problem. Bundestagspräsident Lammert hat ja die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte wegen der Klagen verschiedener Abgeordneter vor dem Bundesverfassungsgericht verschoben – obwohl die Klagen rechtlich keine aufschiebende Wirkung haben. Angesichts der aktuellen Debatte muss er sich fragen lassen, ob er diesen rechtlich nicht begründbaren Zustand der Intransparenz noch länger aufrecht erhalten kann – und ob er den Abgeordneten tatsächlich einen Gefallen damit tut. Denn die Medien durchforsten jetzt …
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