Deal or No Deal in der VW-Affäre
am 01.12.2006 von Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
Mehrere Beschuldigte kommen in der VW-Affäre eventuell um eine öffentliche Gerichtsverhandlung herum.
Wir prüfen oder wollen in allen abgetrennten Verfahren prüfen, ob es die Möglichkeit für einen Strafbefehl gibt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Joachim Geyer, unserer Zeitung. Abgetrennt sind bislang die Verfahren gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl, den SPD-Landtagsabgeordneten Günter Lenz, den früheren VW-Betriebsrats-Vize und heutigen VfL-Wolfsburg-Geschäftsführer Bernd Sudholt, den VW-Betriebsrat Bernd Reich und den früheren Audi-Betriebsratschef Xaver Meier.
Zunächst solle bei den Verteidigern angefragt werden, ob ihre Mandanten einen Strafbefehl akzeptieren würden, sagt Geyer. Demjenigen, der zustimmt, bleibt ein öffentlicher Prozess erspart. Das ist kein Deal, sagt Geyer. Rechtlich sei ein Strafbefehlsantrag gleichstehend mit einer Anklage, der Strafrahmen reiche von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung. Offen ist aber auch, ob einzelne Verfahren noch eingestellt werden.
Fest steht aber auch: Wer einen Strafbefehl …
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