De-Mail reloaded: Boykottiert den gläsernen Briefersatz!

In dem Beitrag Boykottiert das gläserne De-Mail! warnte ich letzte Woche vor den Nachteilen des vom Bundesinnenministerium erdachten Systems De-Mail (besser genannt „De-Maizière-Mail“) vor allem im Vergleich zu E-Mail. Die häufigste Entgegnung von Befürwortern lautete, man dürfe De-Maizière-Mail eben nicht als E-Mail-Ersatz verwenden, sondern nur anstelle von Briefen oder Einschreiben, die ohnehin nicht anonym seien. Als Ersatz für offizielle, nicht-anonyme Briefe sei De-Maizière-Mail praktisch und unbedenklich.

Tatsächlich weist De-Maizière-Mail gerade für offizielle, nicht-anonyme Korrespondenz entscheidende Nachteile gegenüber der Briefpost auf:

Weil sich eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bisher nicht durchgesetzt hat, fehlt De-Maizière-Mail der Briefumschlag und wird dadurch zur Postkarte. Wer ein De-Mail-Postfach einrichtet, ermöglicht Mitarbeitern des Anbieters (z.B. der skandalträchtigen Deutschen Telekom), Mitarbeitern von Polizei, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sowie Hackern und Phishern, unerkannt seine gesamte offizielle De-Mail-Korrespondenz mitzulesen, die bisher sicher in der eigenen Wohnung verwahrt war. Ein so unaufwändiges, nicht erkennbares und massenhaftes Mitlesen ist bei der Briefpost ausgeschlossen. Eine für elektronische Systeme typische Sicherheitslücke oder Datenpanne kann bei De-Maizière-Mail mit einem Mal den Inhalt hunderttausender von Postfächern enthüllen – bei der Briefpost sind solche Massenlecks undenkbar. Wer De-Maizière-Mail für offizielle Korrespondenz verwendet, riskiert gerade das Bekanntwerden sensibelster Teile seiner Persönlichkeit: seiner angeblichen Verfehlungen (Korrespondenz mit Polizei, Gerichten, Rechtsanwälten), seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge, Steuerbescheide), seiner Krankheiten (Korrespondenz mit Ärzten und Krankenkassen). De-Maizière-Mail fehlt die Wohnungszustellung. De-Mail-Korrespondenz landet nicht im eigenen Briefkasten, sondern bei einem Anbieter, der die Zugangsdaten zum Postfach auf Anforderung ohne richterliche Anordnung an Strafverfolgungsbehörden, Polizeibehörden, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst herauszugeben hat (§ 113 TKG). De-Maizière-Mail fehlt die Verkörperung. Wenn Informationen über Krankheiten, Verfehlungen oder Vermögen in digitaler Form bei Absender und Empfänger gespeichert werden, ist das Risiko von Missbrauch, Rasterung, Auswertung, Weitergabe, Vorratsspeicherung und Verlust systembedingt viel höher als bei Unterlagen, die in Papierform aufbewahrt werden. Bei der Post kann niemand nachfragen, mit welchen Personen, Gruppierungen und Unternehmen jemand in Briefkontakt steht – De-Mail-Kontakte sollen dagegen nach der Vorstellung des Bundesinnenministeriums ohne Anlass auf Vorrat gespeichert werden. De-Maizière-Mail kostet doppelt so viel Zeit. Neben dem Briefkasten muss der Inhaber… » Vollständiger Artikel
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Themen: Juristisches , Datenschutz IM Staatssektor , Metaowl-watchblog , Bundesinnenministerium , Anonym , Korrespondenz , Anonyme Briefe , Krankheiten , De-mail

Erschienen 18. Juli 2010 auf http://www.daten-speicherung.de.

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Thomas de Maizière – Wikipedia
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