De-Mail Registrierungsstart bei Web.de & GMX.de
For..Net | 7. Juli 2010 — Bei Web.de und GMX.de hat am Dienstag die Vorregistrierung von De-Mail-Adressen begonnen. Die Adressen werden nach dem Schema …
Es geht um vertrauliche Daten. Diese sollen zukünftig auch sicher übers Internet verschickt werden können. Zweifel in der Bevölkerung sind groß, besonders in Zeiten von Phishing-Attacken. Aber auch die Erwartungen in dieses Projekt sind groß. In Friedrichshafen am Bodensee geht die sogenannte „De-Mail in die Testphase, das teilten das Bundesministerium und der Branchenverband Bitcom mit. 1. Voraussetzungen Wer später einmal De-Mail nutzen will muss sich zuvor mit einem Ausweis identifizieren. Dabei wird bei der Anmeldung eine verschlüsselte Verbindung zum Server aufgebaut und der Absender durch eine digitale Signatur eindeutig identifiziert. Ähnlich ist dies momentan beim Online-Banking. 2. Durchführung Die Handhabung ist für den Benutzer nicht schwer. Er schreibt seine e-mail wie gewohnt über einen E-Mail-Client wie z. B. Outlook von Microsoft, aber das De-Mail-System erkennt dann, ob es sich um eine gesicherte De-Mail Nachricht handelt, wenn der Absender eine De-Mail Adresse eingibt und baut dann eine gesicherte Verbindung zum De-Mail-Server auf. Damit eine solche gesicherte Verbindung aber aufgebaut werden kann, muss sich das E-Mail-Clientprogramm gegenüber dem Server authentifizieren. Dies geschieht über einen privaten digitalen Schlüssel, den der Nutzer nach der Identifizierung bei der ausgegebenen Stelle, erhält. Die Identifizierung läuft nach den altbekannten Verfahren, entweder durch Vorlage des Ausweises bei der ausgegebenen Stelle, per Post-Ident-Verfahren oder durch den geplanten digitalen Personalausweis. Auf Wunsch erhält der Absender wie beim herkömmlichen Einschreiben über den Postweg eine Bestätigung, die ebenfalls wie die Bestätigung per Postweg, juristische Beweiskraft haben soll. So ist dieser Weg genauso abgesichert, wie der des Postweges. Geplant ist zusätzlich die Einrichtung eines zentralen Servers, auf dem die elektronischen Dokumente veränderungssicher gespeichert werden können. Dies soll weitere Sicherheit geben. 3. Noch keine gesetzliche Grundlage vorhanden Das bestimmte Sicherheitsstandards eingehalten werden, darüber wacht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Insgesamt wird das System als großer technischer Fortschritt gesehen. Es gibt kein vergleichbar sicheres Verfahren weltweit, so Bitcom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Allerdings feh…
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Reuters | 4. Februar 2009 — Berlin (Reuters) - Das Verschicken von Nachrichten und Dokumenten über das Internet soll genauso sicher werden wie das Versende…
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Law-Blog | 19. Februar 2009 — Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einer Entscheidung vom 23. Oktober 2008 (Az: 30 C 730/08-25), angenommen, dass dem A…
Dr. Graf | 18. Februar 2011 — Rechtsnorm: § 100a StPO Mit Beschluss vom 20.01.2011 (Az. 4 Qs 346/10) hat das Landgericht Landshut festgestellt, dass das Ko…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 5. Januar 2010 — AG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2009, Az. 48 C 1911/09 §§ 242, 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB; 34 BDSG Das AG Düsseldorf hat e…