Boykottiert das gläserne De-Mail!
Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 14. Juli 2010 — Seit kurzem kann man von Anbietern wie GMX, Web.de oder der Telekom De-Mail-Adressen registrieren lassen. De-Mail ist ein E-M…
daten-speicherung.de warnt vor De-mail: Seit kurzem kann man von einigen privaten Anbietern De-Mail-Adressen registrieren lassen. De-Mail ist ein E-Mail-Postfach, vor dessen Einrichtung man sich mit einem Ausweis eindeutig identifizieren muss (z.B. per Postident). Aus den folgenden Gründen kann von einer Registrierung und Nutzung von De-Mail nur abgeraten werden: · Vor der Einrichtung eines De-Mail-Briefkastens muss man sich identifizieren, was bei einem normalen Briefkasten, bei dem Versand von Briefen oder bei sonstigen E-Mail-Konten nicht erforderlich ist. Nur anonyme Kommunikation ist aber sicher vor missbräuchlicher Aufdeckung. · Aufgrund der Architektur von De-Mail fließen alle Daten und Kontakte auf die Person rückführbar an einer zentralen Stelle zusammen; die Verwendung mehrerer, nicht in Verbindung zu bringender Identitäten ist nicht möglich. · Die hinterlegten persönlichen Daten des Nutzers sind für eine Vielzahl von Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten ohne richterliche Anordnung anforderbar (§ 113 TKG), die Identität hinter einer De-Mail-Adresse ist für über 1.000 Behörden in einem Onlineverfahren abrufbar (§ 112 TKG), in dem täglich 12.000 Zugriffe auf Kundendaten erfolgen. · Der De-Mail-Gesetzentwurf sieht in § 16 sogar die Namhaftmachung des Postfachinhabers auf Anfrage Privater vor – für die Post oder einen E-Mail-Anbieter wäre eine solche Auskunft eine schwerwiegende Verletzung des Datenschutzes. · Eine Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten jeder De-Mail (vgl. § 100 TKG) schließt der Gesetzentwurf nicht aus. · Kennung und Passwort zu einem De-Mail-Postfach sind auf Anforderung einer Strafverfolgungsbehörde, einer Polizeibehörde, des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes ohne richterliche Anordnung herauszugeben (§ 113 TKG). Die im De-Mail-Postfach liegenden Dokumente und Informationen sind damit weit weniger geschützt als Papierdokumente oder Briefe in der eigenen Wohnung. Das Recht zur Passwortabfrage besteht zwar bei allen E-Mail-Konten. Normalerweise kann man sich aber mit anonymen Postfächer…
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