Mentana-Claimsoft – erster De-Mail-Anbieter auf dem Markt
Datenschutzbeauftragter | 7. Februar 2012 — Seit letzter Woche steht der Nutzung der De-Mail nichts mehr im Wege. Nachdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informati…
Wie wir bereits berichtet haben, (Verteidigung der De-Mail durch das BMI – Datenschutz trotz Entschlüsselung?) steht die Einführung der De-Mail bevor. Am 23.02.2011 ist nun ein Beschluss über den De-Mail-Gesetzentwurf im Innenausschuss ergangen. Erstaunlich ist, dass die De-Mail trotz großer Sicherheitsbedenken ohne Ende-zu Ende-Verschlüsselung gesetzlich geregelt wurde.
Versprechen – De-Mail ist sicherHinsichtlich des Themas Verschlüsselung der De-Mail bleibt es bei dem einfachen Versprechen des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik, wonach gilt:
Die Inhalte einer De-Mail können auf ihrem Weg durch das Internet nicht mitgelesen oder gar verändert werden. Denn abgesicherte Anmeldeverfahren und Verbindungen zu dem Provider sowie verschlüsselte Transportwege zwischen den Providern sorgen für einen verbindlichen Versand und Empfang von De-Mails.
Fachexperten und der Bundesrat halten diesen Sicherheitsstandard der De-Mail für unzureichend und hatten Bedenken angemeldet.
Bedenken des Bundesrats nicht gefolgtDer Bundesrat monierte in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucksache 17/3630 – zu Recht, dass mit der vorgeschlagenen Verschlüsselung der De-Mail auf den Transportwegen eine datenschutzgerechte Absicherung der De-Mail-Inhalte nicht vollständig gewährleistet sei.
Der Bundesrat hält eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Daten für erforderlich. Nach dem Gesetzentwurf ist lediglich eine Verschlüsselung durch gängige Standards für sicheren Mailversand (SSL, SMTP/TLS) gewährleistet, geht aber nicht darüber hinaus. Sie wird zudem nur innerhalb des De-Mail-Netzwerkes aufrecht erhalten. Verschlüsselt wird allein der Transport, nicht aber die Nachricht selbst.
Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung findet nicht statt, die Nachrichten werden zur Überprüfung von Viren und zur Prüfung, ob es sich um eine SPAM-Mail handelt kurzfristig entschlüsselt. Während dieses Vorganges sind die Nachrichten einem erhöhten Risiko des Angriffes durch unbefugte Dritte ausgesetzt. Der Bundesrat hat daher datenschutzrechtliche Bedenken gegen die vorgesehene Verschlüsselung und fordert die Bundesregierung auf, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorzusehen.
Sichtweise des BMIDas zuständige Ministerium blockte diese Bedenken schon gegenüber dem Bundesrat ab. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährde das gesamte Ziel von De-Mail, die einfache – und ohne spezielle Softwareinstallation mögliche – Nutzbarkeit durch die Bürgerinnen und Bürger.
Das BMI verweist auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürger bei der Nutzung von De-Mail wonach jeder
De-Mail-Nutzer die Möglichkeit habe, die mit De-Mail übermittelten Inhalte noch zusätzlich selbst zu verschlüsseln (sog. “Ende-zu-Ende-Verschlüsselung”), we…
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. Februar 2011 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.
Datenschutzbeauftragter | 7. Februar 2012 — Seit letzter Woche steht der Nutzung der De-Mail nichts mehr im Wege. Nachdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informati…
LEGALIT.de | 4. Mai 2011 — Gestern ist das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten (”De-Mail-Gesetz”) in Kraft getreten. Interessierte Anbieter könne…
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