De-Mail: Behörden lesen mit

Mit der De-Mail will das Bundesinnenministerium eigenen Angaben zufolge die “nicht-anonyme und sichere elektronische Kommunikation zum Normalfall” werden lassen. “Zum Normalfall wird aber eher, dass Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden besonders vertrauliche Kommunikation, die heute aus gutem Grund noch vorwiegend postalisch oder möglichst anonym abgewickelt wird, ohne richterlichen Beschluss einsehen beziehungsweise mitlesen können”, erklärt Rene Zoch, 2. Vorsitzender von “no abuse in internet” (naiin). Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation, die von der Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft getragen wird, sieht in dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur De-Mail die Bürgerrechte nicht ausreichend berücksichtigt.

“Der Schutz der Privatsphäre scheint den politisch Verantwortlichen immer nur dann wichtig zu sein, wenn es um den Datenschutz in der Privatwirtschaft geht. Geht es aber um staatliche Eingriffe, scheint dieser offenbar keine große Rolle mehr zu spielen”, kritisiert der stellvertretende naiin-Vorsitzende.

In der Tat dürfte den Wenigsten der Hunderttausenden Bürger, die sich bisher im Rahmen der seit Anfang Juli laufenden Vorregistrierungsphase ihre persönliche De-Mail-Adresse gesichert haben, bewusst sein, dass die De-Mail-Anbieter auf Anfrage der Strafverfolgungsbehörden ihre Nutzernamen samt Passwörter herausgeben müssen. Ein Richter bleibt außen vor.

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Erschienen 18. September 2010 auf http://dennisheinemeyer.eu/.

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