DB -Volksaktie ohne Stimmrecht
am 22.08.2007 von http://notizen.duslaw.eu
Um zu verhindern, dass Investoren Einfluss auf das Schienennetz bekommen, fordern
wir die SPD-Bundestagsfraktion auf, ein Volksaktienmodell mit nicht stimmberechtigten
Vorzugsaktien zu prüfen. (Beschluss des
SPD-Parteivorstands v. 20.8.2007).
Die Volksaktie? Das Aktiengesetz kennt sie nicht. Die Vorzugsaktie (§§
12 I 2, 139 ff AktG) ist hingegen ein Begriff. Verführerisch bei Börsengängen, weil
man Herr im Hause zu bleiben scheint und vom Publíkum (Volk) noch Geld dafür bekommt.
Doch was ist, wenn die Gesellschaft Kapitalbedarf hat und der Inhaber von Stammaktien
dies alleine nicht stemmen kann? Dann ernüchtert …
Mitteilungspflicht des Gründungsaktionärs
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 1 AktG über eine Kapitalbeteiligung von mehr als 25 % an einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft unterliegen Unternehmen bereits als Gründungsaktionäre. Die Sanktion eines temporären Rechtsverlustes…
Mitteilungspflicht des Gründungsaktionärs
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 1 AktG über eine Kapitalbeteiligung von mehr als 25 % an einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft unterliegen Unternehmen bereits als Gründungsaktionäre. Die Sanktion eines temporären Rechtsverlustes…
Proportionalitätsprinzip zwischen Eigentum und Kontrolle?
Unternehmensrechtliche Notizen / Ob es dieses Prinzip im (Aktien-)Gesellschaftsrecht gibt und wenn ja, welche Folgerungen zu ziehen sind, will die EU-Kommission bis Mitte 2007 untersuchen lassen. Plakativ: one share - one vote? Da in Deutschland seit 1998 Mehrsti…
Ein „juristisches Schlachtengetümmel“ …
Unternehmensrechtliche Notizen / … bei der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft (HVB) beschreibt Joachim Jahn in der FAZ. Der vom Stimmrecht ausgeschlossene (§ 136 AktG) Mehrheitsaktionär (UniCredit) erhebt Anfechtungsklage (§§ 243, 246 AktG) gegen einen Bes…
BGH: AG-Mitteilungspflicht, -Hauptversammlungsbeschluss
Law & Lifestyle / a) Der Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 1 AktG über eine Kapitalbeteiligung von mehr als 25 % an einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft unterliegen Unternehmen bereits als Gründungsaktionäre. b) Die Sanktion eines temporären R…
Corporate Governance mit dem Staat als Großaktionär
Unternehmensrechtliche Notizen / An den Telekom-Vorstandchef Herrn Ricke habe ich den Hinweis: Der Bund hält zwar nur 30 Prozent der Aktien, aber wir werden Einfluss auf die Gestaltung dieses Unternehmens ausüben. Ich glaube nicht, dass die Telekom gut beraten ist, den…
