DB IMMOFLEX - Öffnung des Immobilien-Dachfonds wird immer unwahrscheinlicher
Bei Zuwarten droht Verjährung von Schadenersatzansprüchen Seit 16. Mai 2011 hat auch der Immobilien-Dachfonds db immoflex
(DE000DWS0N90) die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. Ob die Deutsche Bank Fondstochter DWS den Fonds wieder öffnen kann, wird immer
fraglicher. Denn rund 47 % des Fondsvermögens sind in offene Immobilienfonds investiert, die derzeit liquidiert werden. Weitere 45 %
des Fondsvermögens sind in offene Immobilienfonds investiert, bei denen die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt ist. (Quelle:
Halbjahresbericht vom 07.09.2011) An der Hamburger Börse werden Fondsanteile derzeit für rund 60 % des letzten Rücknahmekurses
gehandelt (Stand 1.11.2011). Die vor wenigen Wochen verkündete des AXA Immoselect, in den der Dachfonds db immoflex mit 16,5 % seines Fondsvermögens investiert
ist, hat die Situation des Fonds und damit auch die seiner Anleger nicht verbessert. Wer abwartet droht seine Schadenersatzansprüche
zu verlieren Viele Anleger hoffen auf eine Wiedereröffnung des erst im Oktober 2007 aufgelegten db immoflex. Doch die auch immer
wieder von den Beratern geschickt geschürte Hoffnung ist trügerisch. Denn während die Anleger warten, verjähren die
Schadenersatzansprüche, die sie in vielen Fällen gegen ihre Berater haben. Details zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen finden
Sie hier. Zahlreiche Mandanten haben uns mit der Prüfung und Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche beauftragt. Dabei haben wir
immer wieder festgestellt, dass sie über die mit der Anlage verbundenen Risiken nicht richtig informiert wurden. Keine Information
über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von AnteilenKeiner unserer Mandanten gab an, in der Beratung darüber informiert worden
zu sein, dass es zu einer zeitlich unbegrenzten Aussetzung der Rücknahme der Anteile kommen könne und dass in dieser Zeit keine
regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind. In unseren Augen insbesondere bei Anlegern, die
auf regelmäßige Entnahmen angewiesen waren, ein krasser Beratungsfehler. Keine Information über bereits erfolgte
Rücknahmeaussetzungen Keinem unserer Mandanten wurde mitgeteilt, dass es seit Ende 2005 immer wieder Aussetzungen der
Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds gegeben hat. Zum Teil wurden Anlegern zur Zeichnung von Anteilen des
Immobilien-Dachfonds geraten, obwohl bereits Zielinvestments ds Fonds die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten. Die Anleger
wurden über diesen Umstand natürlich nicht informiert. Keine Information über das Risiko von Verlusten bei der Liquidation des
Fonds Keiner unserer Mandanten wurde darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme grundsätzlich andauern kann und
welche Verluste entstehen können, wenn die Fondsgesellschaft den Fonds abwickeln muss. So wurden den Anlegern die bestehenden
Verlustrisiken verschwiegen. Stattdessen schildern alle unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber die vermeintliche Sicherheit d……
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