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DB

am 17.01.2008 von Panorama

Eine Mandantin bestellte im August 2007, wie in den Jahren zuvor auch, bei der Deutschen Bahn eine Bahncard 25. Auf die Rechnung hin wurde das Geld auch fristgerecht überwiesen, allerdings nicht auf Konto .......08, sondern .......03, welches aber auch der DB gehört.Auf eine Mahnung der DB wurde dieser noch von der Mandantin der Überweisungsbeleg zugefaxt.Das Schreiben des Inkassobüros wurde von uns beantwortet, unter Hinweis auf die erbrachte Zahlung.Heute schreibt das Inkassobüro:Durch Gutschrift unserer Auftraggeberin, der Fa. DB Vertrieb GmbH, ist die …

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RA Philipp Munzinger

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