DAV fordert lineare Erhöhung der Anwaltsgebühren
am 11.06.2008 von http://fluegeladjutant.twoday.net/
Da brat mir doch einer einen Storch!
In der renommierten Fachzeitschrift aus dem Hause Soldan Jurnal (r) ;-) entdeckt der geneigte Leser dann auf S. 3 den Bericht:
59. Deutscher Anwaltstag
DAV fordert lineare Erhöhung der Anwaltsgebühren
Zitat:
...plädierte der Präsident des deutschen Anwaltsvereins (DAV), Rechtsanwalt Hartmut Kilger, für eine lineare Erhöhung der anwaltlichen Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt sind.
Eine Erhöhung sei notwendig, da es seit 1994 keine Anpassung der gesetzlichen Gebührentabellen gegeben habe, während der Preisindex seit Juli 1994 bis April 2008 um insgesamt 20,9 Prozentpunkte gestiegen sei.
Da berichtet Herr RA Kilger allerdings ziemlich einseitig, will er doch damit wohl zum Ausdruck bringen, dass es keine Gebühren- und damit Einnahmesteigerungen für die Anwaltschaft gegeben habe.
Aus gutem Grunde wohl verweist er erst später darauf, dass es ein realistisch mit etwa 10% anzusetzendes Steigerungsvolumen im Jahr 2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gegeben habe, und daher forderte der DAV eine Anpassung der Gebührentabellen linear um ca. 15% als angemessene Erhöhung.
Diese Wortspiele verwundern und amüsieren mich doch etwas:
Was spielt es denn für eine Rolle, ob es eine Anpassung der gesetzlichen Gebührentabellen oder aber durch das von vornherein kritisierte RVG doch Gebührensteigerungen von etwa 10 % gibt? Woher die Gebührenerhöhung kommt, ist doch nun wirklich ganz egal. Da fällt mir gerade noch ein, ich hatte mich ja neulich schon über das RVG ausgelassen.
Hätte man beim Durchprügeln des RVG mal genug nachgedacht, hätte man von vorne herein eine regelmäßge Anpassung einbauen können. Stattdessen hat man mehr Wert drauf gelegt, alles nur unnötig zu verkomplizieren, damit möglichst kein Nichtjurist mitbekommt, dass man mehr kassieren will.
Mir schwant, jede Hausfrau hat mehr wirtschaftliches Verständnis als die RVG-Macher.
Da es ja auch - siehe den Link oben - eine gemeinsame Erklärung der Bundesrechtsanwaltskammer und des deutschen Anwaltsvereins (nachzulesen in BRAK Mitteilung 2003, 62), wo [...] Verbesserungen gefordert werden, gab, frage ich mich doch mal eben, warum man nicht so weitsichtig war, direkt die regelmäßige Erhöhung vorzusehen.
Dann gäbe es jetzt einen kleinen Kriegsschauplatz weniger.
Bei der Gelegenheit, meine Damen und Herren Rechtsanwälte:
Bitte lassen Sie doch mal Ihr Steuerbüro durchrechnen, ob Sie Ihren Fachangestellten seit 1994 insg. 25 % Gehaltserhöhung zugestanden haben. Sie wissen ja, alle Menschen sind gleich. Oder so ähnlich.
Sicherlich gehen Sie da mit gutem Beispiel voran, denn Sie wissen ja, was man von anderen fordert, muss man auch selbst zu geben bereit sein.
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