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DAV contra Tiefensee

am 24.06.2008 von http://ra-melchior.blog.de

Wie einer Pressemitteilung des DAV vom 21.o5.2008 zu entnehmen ist, sind (auch) „Anwälte gegen flächendeckende Erhöhung der Bußgelder im Verkehrsrecht:

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die reguläre generelle Erhöhung der Bußgelder, die in vielen Bereichen zu einer Verdopplung führt, ab. Sinnvoll sei es vielmehr, ganz bestimmte Delikte, wie beispielsweise illegale Autorennen und Rasen und Drängeln auf der Autobahn, zu sanktionieren. Überdies würde eine Erhöhung der Bußgelder eher die wirtschaftlich schwächeren Verkehrsteilnehmer treffen. Wirksame Sanktionen bei bestimmten Delikten seien nach wie vor die Eintragung von Punkten in das Flensburger Register bzw. das Fahrverbot.
...
Die jetzt vorgelegten Pläne lehnt der DAV deshalb ab, da es bei der Bestrafung von reinen Ordnungswidrigkeiten durch Geldbußen immer noch einen Abstand zu den Sanktionen bei entsprechenden Straftaten geben muss. Die Pläne würden aber bei einem Promilleverstoß …

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