DAV zum Cloud Computing

Der Ausschuss Informationsrecht des Deutschen Anwaltverein hat zum Thema Cloud Computing, speziell aus datenschutzrechtlicher Sicht Stellung genommen.

Seine zentralen Thesen lauten:

Cloud Computing mit Dienstleistern außerhalb der EU ist (rechtlich) derzeit nicht möglich. Wegen der strengen deutschen Regeln zur Auftragsdatenverabreitung ist Cloud Computing in der Regel selbst dann unzulässig, wenn die Datenverarbeitung in solchen Ländern stattfindet, die nach Ansicht der EU ein geeignetes Datenschutzniveau aufweisen.

Das bedeutet aber im Grunde nichts anderes, als, dass die Cloud-Dienste von amerikanischen Anbietern wie Apple oder Google nach deutschem Datenschutzrecht unzulässig sind und, dass eigentlich jegliches Cloud Computing bei denen die Server außerhalb der EU stehen, nicht den Anforderungen unseres Datenschutzrechts genügt.

Bereits der Bundes…

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Themen: Datenschutz , Google , Bdsg , Apple , Cloud Computing , Auftragsdatenverarbeitung

Erschienen 25. August 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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