UN-Kinderrechtskonvention ohne Vorbehalte
Rechtslupe | 26. März 2010 — Der Bundesrat begrüßt in einer heute gefassten Entschließung die beabsichtigte Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung zur …
Wird der Angeklagte einer Vielzahl von Fahrten ohne Fahrerlaubnis beschuldigt, deren Zeitpunkte sich aus den sichergestellten Tachoscheiben eindeutig ergeben, so entspricht die Anklage nicht den Konkretisierungsanforderungen des § 200 Abs. 1 StPO, wenn in ihr nur die Anzahl von Fahrten pro Monat mitgeteilt wird. Dieser Mangel kann auch nicht durch einen rechtlichen Hinweis des Gerichts geheilt werden, der die einzelnen Fahrtdaten enthält.
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 12. November 2009 – 1 Ss 192/09
Diese Beiträge dürften Sie ebenfalls interessieren: Europäischer Führerschein Führerschein Klasse B für Hilfsdienste Der Führerscheintourismus und die 3. EU-Führerschein-Richtlinie Neuer Führerschein – frisch aus Polen Elektronische Einreichun… » Vollständiger ArtikelErschienen 4. Februar 2010 auf http://www.rechtslupe.de.
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