Datenspeicherung durch die Sicherheitsbehörden: 440.000 "Stille SMS" zur Erfassung von Bewegungsprofilen?

Auch ohne Vorratsdatenspeicherung werden zunehmend mehr Daten durch die Digitalisierung der Telekommunikation gespeichert. Sicherheitsbehörden haben die Befugnis, auf diese existenten Datenbestände zuzugreifen, diese zu verwerten und für Ermittlungszwecke zu verwenden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar regt in einem neuen Blogeintrag zu einer kritischen Diskussion dieser Ermächtigung an und lehnt ihre ständige Erweiterung ab. Laut Schaar fehlt diversen Ermittlungsmaßnahmen eine explizite Rechtsgrundlage. Sowohl der sogenannten „stillen SMS“ als Ermittlungswerkzeug , anhand derer sich unbemerkt Bewegungsprofile einer überwachten Person erstellen lassen, als auch der „Funkzellenabfrage“ bedürfen einer besonderen gesetzlichen Befugnis. Angeblich haben die Sicherheitsbehörden im Jahr 2010 rd. 440.000 stille SMS versandt.

Dies wirft eine Reihe von interessanten Rechtsfrag…

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Themen: Peter Schaar , Stille Sms , Bewegungsprofile
Rechtsgebiet: Telekommunikationsrecht

Erschienen 30. Januar 2012 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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