Datensicherung beim Rechtsstreit
am 17.07.2008 von http://www.recht.us/amrechtCK - Washington. Nicht erst nach der Klageerhebung, sondern bereits bei erster Kenntnis vom möglichen Rechtsstreit sind die Parteien gehalten, alle Daten und Unterlagen zu sichern, die mit dem Streit zu tun haben könnten. Wenn das Ausforschungsbeweisverfahren kommt, will man sich nicht vorwerfen lassen, versehentlich oder absichtlich Beweise verloren zu haben. Die gerichtlichen Sanktionen für einen Verstoß können gravierend und mit Geld gar nicht gut zu machen sein, wenn beispielsweise Ansprüche oder Einreden aberkannt oder Anwaltshonorare erstattbar gemacht werden. Die Discovery elektronisch gehaltener Daten ist nach den neuen Beweisregeln nicht unbedingt einfacher geworden, doch haben sie die Pflicht zur Sicherung nicht gelockert. Daher wird allenthalten über die e-Discovery gesprochen, in den USA genauso wie im Ausland, das von Klagen nach …
E-Discovery: Geheimnis gelüftet
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. E-Discovery ist manchem Anwalt noch ein Buch mit sieben Siegeln. Von Discovery hat man vielleicht gehört. Das ist das Ausforschungsbeweisverfahren. Mit ihm sammeln die Parteien in den USA Beweise vor dem Verfahren mit de…
Letzter Lehrgang
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Wieder hat ein Referendar seine Wahlstation in Washington erfolgreich absolviert. Der letzte Lehrgang der Ausbilders mit den Referendaren vor der Zeugnisausgabe betrifft ein relativ neues, wichtiges Thema, die Electronic Disc…
Gelöschte EMail vorlegen
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Nur weil eine EMail gelöscht ist, hat sich damit noch längst nicht eine Vorlageaufforderung im amerikanischen Beweisverfahren der Discovery, in Deutschland auch pretrial Discovery genannt, erledigt. Erfolgte die L&o…
Discovery aktiv
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Das Ausforschungsbeweisverfahren der USA ist gefürchtet. Wie man es für ein deutsches Verfahren aktiv nutzt, wird oft übersehen. Dabei hatte schon 2004 der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten die D…
20 Jahre EMail: Segen + Plage
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Vor 20, 25 Jahren fiel es schwer, andere vom Nutzen der EMail zu überzeugen. Vor zehn Jahren waren die meisten Mandanten elektronisch erreichbar, ausser vielleicht einigen IT-Unternehmen, die dem Internet nicht trauten,…
Umgehung durch Microsoft
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Vorsitzender Richter Mark Wolf am Bundesgericht in Boston annullierte gestern mit harschen Worten einen Versuch von Microsoft, das amerikanische Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, als Alternative zum Verfahren nach E.U.-…
