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Datensicherung beim Rechtsstreit

am 17.07.2008 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Nicht erst nach der Klageerhebung, sondern bereits bei erster Kenntnis vom möglichen Rechtsstreit sind die Parteien gehalten, alle Daten und Unterlagen zu sichern, die mit dem Streit zu tun haben könnten. Wenn das Ausforschungsbeweisverfahren kommt, will man sich nicht vorwerfen lassen, versehentlich oder absichtlich Beweise verloren zu haben. Die gerichtlichen Sanktionen für einen Verstoß können gravierend und mit Geld gar nicht gut zu machen sein, wenn beispielsweise Ansprüche oder Einreden aberkannt oder Anwaltshonorare erstattbar gemacht werden. Die Discovery elektronisch gehaltener Daten ist nach den neuen Beweisregeln nicht unbedingt einfacher geworden, doch haben sie die Pflicht zur Sicherung nicht gelockert. Daher wird allenthalten über die e-Discovery gesprochen, in den USA genauso wie im Ausland, das von Klagen nach …

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