Datenschutzrechtliche Mängel bei Kontenabfragen
am 02.01.2006 von http://walfischbucht.wordpress.com
durch Finanzämter konstatiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD) Peter Schaar.
Stichproben bei Nordrhein-Westfälischen Finanzämtern hätten ergeben, dass die betroffenen Steuerzahler nicht immer vorher zum Sachverhalt befragt worden seien. Auch sei die Überprüfung der Konten nicht lückenlos dokumentiert worden.
Schaar kritisiert daher ganz gravierende Mängel bei der Abfrage, …
Kontenabruf und Datenschutz
Blickpunkt Recht & Steuern / Das “Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit” ermöglicht seit April 2005 der Finanzverwaltung die Abfrage der Kontostammdaten mithilfe eines automatischen Kontenabrufverfahren. Doch in der Durchführung dieser Kontenabruf…
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Dubiose Telefonbefragung
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Schaar: Wir brauchen eine Ethik der Informationsgesellschaft
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