Datenschutzrechtliche Einwilligung durch „Unterlassen“?
am 04.04.2007 von http://www.schindlerboltze.de/weblog
Diese, zugegebermaßen etwas provokant formulierte Frage, nämlich ob eine Einwilligung nach §4a BDSG im Wege eines “opt-in” (Erlaubnis durch ausdrückliche „positive“ Einwilligung) oder „opt-out“ (Erlaubnis, wenn kein Widerspruch ergeht), hatte kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) München zu entscheiden (OLG München, Urteil vom 28.9.2006 – Az. 29 U 2769/06).
Zugrunde lag eine Klausel des großen deutschen Rabattvereins P. Die Klausel lautete:
„Einwilligung in Werbung und Marktforschung: Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, daß die von mir oben angegebenen Daten sowie die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen/Preis, Rabattbetrag, Ort und Datum des Vorgangs) für an mich gerichtete Werbung (z.B. Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen) per Post und mittels ggf. von mir beantragter Services (SMS oder E-Mail Newsletter) sowie zu Zwecken der Markforschung ausschließlich von der L Partner GmbH und den Partnerunternehmen gemäß Nummer 2 der beiliegenden Hinweise zum Datenschutz gespeichert und genutzt werden.“
Daneben befand sich ein Ankreuzfeld mit dem Hinweis an den Kunden „Hier ankreuzen falls die Einwilligung nicht erteilt wird“. Das Wort „nicht“ war dabei unterstrichen.
Das Landgericht München als erste Instanz hatte eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung verneint. Zu Unrecht – so das OLG München. Diese Klausel entspreche den datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine Einwilligung nach § 4a BDSG.
Eine Einwilligung nach § 4a BDSG ist dann nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Während die Vorinstanz die Freiwilligkeit zumindest bei denjenigen Verbrauchern verneinte, die die Klausel überlesen, entschied das OLG München, daß nicht auf den „flüchtigen Verbraucher“, sondern auf den „situationsadäquat aufmerksamen und sorgfältigen Verbraucher“ abzustellen sei. Und dieser – so das Gericht – werde …
AG Elmshorn: Datenschutzrechtliche Einwilligung beim Mobilfunk-Vertrag
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Elmshorn (Urt. v. 25.04.2005 - Az.: 49 C 54/05) hatte darüber zu entscheiden, welche Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Einwilligung bei Mobilfunk-Verträgen zu stellen sind.Der Kläger schloß bei der Beklagten, einem Mobilfunk-Anbi…
“Rabattsysteme”
Handakte WebLAWg / Nach § 4a Abs. 1 Satz 1 BDSG ist eine Einwilligung nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht und ohne Zwang erfolgt. Ein solcher Zwang besteht bei einer Klausel, die eine Opt-Out-Regelung enthält jedoch nicht, weil de…
Die Wirksamkeit einer datenschutzrechtlichen Einwilligung nach §4a BDSG
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wer personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen möchte, bedarf nach §4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hierzu entweder der Erlaubnis durch ein Gesetz oder einer Einwilligung des von der Datenverarbeitung Betroffenen. In der Praxis findet m…
Die Einwilligung nach BDSG in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / “Wenn der Nutzer seine Einwilligung auf den Webseiten zur Datenverwendung erteilt, erklärt er sich damit einverstanden, daß seine Angaben für Marketingzwecke verwendet werden dürfen und er per Post, Telefon, SMS oder eMail interessante Info…
LG Köln: Opt-in oder Opt-out? - Die Grenze zur Unfreiwilligkeit der Einwilligung in eine Datennutzung i.S.d. § 4a BDSG wird bei Opt-out-Klauseln dann überschritten, wenn diese nach ihrer Gestaltung für den Kunden unnötige Barrieren aufbau
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gemäß § 4a Abs. 1 Satz 1 BDSG ist eine Einwilligung in eine Datennutzung nur wirksam, wenn sie auf einer freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Die Freiwilligkeit der Entscheidung kann allerdings nicht nur durch eine sogenannte Opt-in-Kl…
Über die Art und Weise der Gestaltung einer sogenannten Opt-Out-Klausel im Sinne einer datenschutzrechtlichen Einwilligung gemäß § 4a BDSG
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Die Frage, ob eine Einwilligung im Datenschutzrecht nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch eine ausdrückliche Einwilligung (Opt-In) erfolgen muss oder die Einwilligung in Form eines sogenannten Opt-Out (in etwa: Genehmigung, wenn nicht…
OLG München: Opt-Out-Regelung bei datenschutzrechtlicher Einwilligung rechtmäßig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG München (Urt. v. 28.09.2006 - Az.: 29 U 2769/06) hatte zu entscheiden, welche Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Einwilligung iSv. § 4 a BDSG zu stellen sind.Der verklagte Rabattverein hatte Rabattverein hatte gegenüber seinen Kun…
BGH: Payback - Zur (Un-) Wirksamkeit verschiedener Klauseln betreffend der Einwilligung in Werbung und der Datennutzung sowie -weitergabe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kundenbindungs- und Rabattsystems.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Betreiber eines Kundenbindungs- und Rabattsystems für Verträge mit Verbrauchern über die Teilnahme an dem System verwendet, hält die Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs…
Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS - Teilunwirksamkeit einer formularmäßigen “Opt-out”-Erklärung
auchRecht.de / Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 16.7.2008 - VIII ZR 348/06 - darüber zu entscheiden, ob die Einwilligung in die Zusendung von E-Mail und SMS zulässig ist, wenn diese Einwilligung bereits mit der Unterschrift als erteilt gelten soll und e…
Werbeanrufe nur mit Einwilligung
JuracityBlog / Werbeanrufe sind nur dann zulässig, wenn der Verbraucher in eine Verwendung seiner Adress- und Kontaktdaten zu diesem Zweck eingewiligt hat. Mit der Einwilligung ist dabei die vorherige Zustimmung gemeint. Die nachträgliche Billigung eines Werbeanr…
