Datenschutzrechtliche Bedenken gegen Kirchensteuereinzug durch Banken

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG) (BT.-Drs. 17/6263), bei dem es auch um die Art und Weise des Einzugs von Kirchensteuer geht, ist umstritten.

Er sieht u.a. vor, ein automatisiertes Abzugsverfahrens einzuführen. „Anders als bisher besteht künftig kein Wahlrecht mehr, ob Kirchensteuerbeträge durch die Kreditinstitute einbehalten werden oder ob die Festsetzung im Veranlagungsverfahren erfolgt“, heißt es in dem Entwurf. Damit werde in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle das Kirchensteueraufkommen „zeitnah erfasst und gesichert“. Die Kreditinstitute müssen künftig eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern vornehmen, ob für einen Steuerpflichtigen tatsächlich eine Kirchensteuerpflicht besteht. Ist dies der Fall, wird die Kirchensteuer automatisch von den Kapitaleinkünften einbehalten. Dagegen hatte bereits der Bundesrat erhebliche Bedenken angemeldet.

Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche haben an den Gesetzgeber appelliert, die zugesagte dauerhafte Regelung für den Abzug von Kirchensteuer auf Kapitalerträge im Rahmen der Abgeltungsteuer umzusetzen. In einer Anhörung des Finanzausschusses am 21.09.2011 zu dem Entwurf, erklärte ein Vertreter der evangelischen Kirche, Steuern müssten gleich erhoben werden– nicht nur von Arbeitnehmern, sondern auch von denjenigen, die Kapitalerträge erzielen. Datenschutzrechtliche Bedenken wies er zurück: Schließlich würden die Arbeitgeber auch Daten zum Abzug der Kirchensteuer vom Lohn erhalten.

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft lehnten die Pläne zum automatisierten Kirchensteuereinzug strikt ab. Problematisch sei, dass die Banken die für den jeweiligen Kunden einbehaltene Kirchensteuer an das Bundeszentralamt für Steuern mitteilen sollen. Daraus könne ohne weiteres auf die Höhe der Kapitalerträge geschlossen werden. „Ein derartiges Kontrollmitteilungssystem widerspräche der Abgeltungsteuer, die erklärtermaßen gerade anonym erhoben werden soll“, schrieben die Wirtschaftsverbände in ihrer Stellungnahme. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz äußerte erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken: „Allein Kreditinstitute würden Kenntnis von der Religionszugehörigkeit von mehr als 90 Millionen Kontoinhabern erhalten, was zu erheblichen Missbrauchsrisiken führen und Begehrlichkeiten anderer Stellen wecken würde.“ Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft warnte vor Kirchenaustritten und Verl…

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Themen: Datenschutz , Kirchensteuer , Abgeltungssteuer , Regelung , Bank , Kapitalerträge
Rechtsgebiet: Wahlrecht

Erschienen 23. September 2011 auf http://www.raschlosser.com.

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