Datenschutzkonformer Einsatz von E-Mail-Marketing-Software
Datenschutzbeauftragter Online | 10. Februar 2010 — Marketingmaßnahmen per E-Mail sind eine kostengünstige Möglichkeit, die eigenen Produkte zu bewerben. Häufig wird von Unternehm…
Das IITR informiert: Marketingmaßnahmen per E-Mail sind eine kostengünstige Möglichkeit, die eigenen Produkte zu bewerben. Häufig wird von Unternehmen hierbei auf spezielle E-Mail-Marketing-Software zurück gegriffen, die sowohl die gesicherte Zustellung wie auch das spezifizierte Adressmanagement beherrscht. Hierbei sind zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Der folgende Beitrag untersucht insbesondere die wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Aspekte beim Einsatz solcher Software.
Beitrag des IITR von Herrn Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska und Frau Rechtsassessorin Alma Lena Fritz.
Was spricht für den Einsatz von E-Mail-Marketing-Software?Ein wichtiger Grund für den Einsatz einer professionellen E-Mail-Marketing-Software ist für die Unternehmen die rechtssichere Automatisierung der Adressverwaltung. Die Software erkennt selbst, an welche gespeicherten Adressen der Newsletter versendet werden soll. Die Software erkennt auch, wenn eine zuvor erteilte Einwilligung zum Newsletter-Versand widerrufen worden ist und blockiert insoweit jeglichen weiteren Versand.
Wichtige Funktionen von E-Mail-Marketing-SoftwareDie wichtigsten Funktionen von E-Mail-Marketing-Software sind die automatisierte Abonnenten-Verwaltung (zum Beispiel durch das Führen einer sog. Blacklist), die korrekte Protokollierung der Einwilligungen sowie die Auswertung der gespeicherten Daten im Rahmen des Datenschutzrechts.
Vorteil zum Direktmarketing: die eingebundene AdressgewinnungEin wesentlicher Vorteil zum klassischen Direktmarketing liegt in der Möglichkeit der Adressgewinnung. Jedes verwendete E-Mail-System sollte daher Werkzeuge für die Online-Erfassung bereitstellen und einen Austausch mit einer vorhandenen Kundendatenbank ermöglichen. Die unterschiedlichen Programme bieten vielfältigen Möglichkeiten der Adresseingabe, Adressenabmeldung und des Im- und Exports von Daten an.
Spam-Filter: kommt die E-Mail tatsächlich beim Empfänger an?Um zu vermeiden, dass E-Mails als Spam gekennzeichnet werden besteht für Unternehmen die (kostenpflichtige) Möglichkeit, der „Certified Senders Alliance“ (CSA) beizutreten. Die CSA ist ein Projekt des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. und des Deutschen Dialogmarketing Verbandes mit dem Ziel, seriöse Massenanbieter mit einer „Positivliste“ von Spam-Versendern zu unterscheiden.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?Die in dem dargestellten Zusammenhang zu prüfenden Normen sind im Wesentlichen die §§ 4, 7 UWG (UWG steht für „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“; insofern sei auch auf unseren Beitrag verwiesen) sowie die einschlägigen Normen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere § 4 Abs. 1 BDSG (genaueres zum Thema Einwilligung im Datenschutzrecht lesen Sie unter).
E-Mail Versand: Einwilligung erforderlichGemäß § 4 Abs. 1 BDSG muss für die Erhebung, Verarbeitung u…
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