Datenschutzignoranten, Juristenwitze, Theatervorstellungen und Schaufensterdekorateure

Das Leben ist nicht immer leicht. Kunden machen es manchmal sogar etwas schwerer. Noch schwerer machen es aber manchmal willfährige Hausjuristen, die sich als reine “Vollstrecker” verstehen, ihren Arbeitgeber als reine JA-sager beraten und sich anschließend um externen Rat eines Fachmannes bemühen.

Einleitung

Man stelle sich vor, die Rechtsabteilung eines potentiellen Kunden ruft an, bittet um einen Kennenlerntermin und gibt an Probleme mit der Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes zu haben. Allerdings sei man nicht bereit, diese vorab genauer zu schildern. Eine kurze Internetrecherche ergibt, dass es sich um ein nicht ganz unbedeutendes Konzernunternehmen mit zig Tochterfirmen handelt, wobei die Rechtsabteilung vor allem mit Abmahnungen von Wettbewerbern beschäftigt zu sein scheint, was bei Erreichen einer gewissen Regelmäßigkeit manchmal ein Zeichen dafür sein kann, dass irgendetwas doch eher semi-optimal im Unternehmen läuft. Los geht’s:

Die Protagonisten

Ersterer, der Leiter der Rechtsabteilung, schleppt einen etwas abgegriffenen Notizblock einer recht fähigen Großkanzlei mit sich, was darauf hinzudeuten scheint, dass er entweder vergangenen Zeiten nachtrauert oder Notizblöcke von Großkanzleien sammelt. Man kann sich einfach nicht entscheiden, welche Alternative man besser finden soll.

Der Zweite aus der Riege schleppt einen Gesetzeskommentar mit sich, welcher kaum bis gar keine Gebrauchsspuren aufweist. Unweigerlich stellt sich hier die Frage, ob man sich zur Begrüßung jetzt gegenseitig etwas vorlesen wird, man ihn zum Kauf eines Buches beglückwünschen soll oder ob der Gesetzeskommentar, ähnlich wie der Notizblock, nur zur Demonstration von (eigentlich wohl eher fremdem) Wissen dient.

Der Dritte aus der Reihe, ebenfalls Hausjurist, erweist sich als erfreulich “normal” und stellt sogar brauchbare Fragen. Geht doch!

Daneben sitzen noch der Geschäftsführer der betroffenen Tochterfirma, der Vorstandsassistent und der IT-Leiter, welche aber auf Nachfragen ebenso wie die anderen Herren am Tisch zugestehen, dass sie das eigene Firmengeflecht und die dahinterstehenden Dienstleistungen und Firmenverknüpfungen selbst nicht genau kennen oder darstellen können. Guten Morgen Herr Frühstücksdirektor!

Just in diesem Moment setzt die Erinnerung an die Internetrecherche ein und es stellt sich die Frage, ob hier überhaupt die eine Hand weiß, was die andere tut und ob auch die Abmahnungen einfach nur das Ergebnis dieser nicht ausgesprochenen Antwort sind.

Angesichts der “Belegschaftsversammlung” fühlt man sich natürlich außerordentlich geschmeichelt, gleichwohl stellt sich irgendwo im Hinterkopf die weitere Frage, ob man tatsächlich alle hier vetrenen Personen von ihrer sonstigen Arbeit abhalten sollte und ob nicht 2 kompetente Personen für dieses Treffen und zur Schilderung des dem Treffen zugrunde liegenden Sachverhalts ausgereicht hätt…

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Themen: Datenschutz , Aufsichtspflicht , Strafbarkeit , Demonstration , Geschäftsführerhaftung , Humor , Auftragsdatenverarbeitung , Garantenpflicht , Window-dressing

Erschienen 8. Februar 2011 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.

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