vzbv – Kreditdatenklau: Banken müssen Kunden informieren
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bfdi – Bonn/Berlin, 12. November 2009 – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hält die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach wie vor für missbrauchsanfällig. Seinen Forderungen, die offensichtlichen Missstände unverzüglich abzustellen, ist die BA nur teilweise nachgekommen.
Peter Schaar sagte: “Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass die BA nach den aktuellen Missbrauchsfällen zugesagt hat, neue Arbeitgeber vor ihrer Registrierung in der Jobbörse zu überprüfen. Da die ebenfalls zugesagte spätere Überprüfung der 41.500 registrierten Arbeitgeber mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, besteht aber weiterhin das Risiko, dass Arbeitssuchende auf unseriöse oder gar kriminelle Angebote hereinfallen und vermeintlichen Arbeitgebern ihre Bewerbungsunterlagen zuleiten. Ich habe deshalb die BA aufgefordert, die noch nicht überprüften Arbeitgeber in der Jobbörse zu sperren. Dies hat die BA leider abgelehnt. Ich werde darauf hinwirken, dass die BA ihre Position revidiert.”
Schaar, dem bereits mehrere Beschwerden Betroffener vorliegen, hat zudem angeregt, dass die BA alle ihr bekannten Missbrauchsfälle der Jobbörse den zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden anzeigt. Die Aufsichtsbehörden können so die Verwendung der sehr sensiblen Daten prüfen und ggf. ein Bußgeld verhängen. Zudem sollten alle Kunden der Jobbörse über die Datenmissbrauchsfälle unterrichtet und gebeten werden, der BA umgehend Anhaltspunkte mitzuteilen, die auf einen Missbrauch der Jobbörse hinweisen. So könnten unseriöse Arbeitgeber schneller erkannt und von der Teilnahme an der Jobbörse ausgeschlossen werden. Die BA hat zugesagt, diesen Forderungen zu entsprechen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit hatte die BA bereits vor mehr als einem Jahr auf da…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. November 2009 auf http://www.jur-blog.de.
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