Seehofer fordert vor Datengipfel strengere Gesetze
Reuters | 3. September 2008 — Berlin (Reuters) - Die heimliche Weitergabe persönlicher Kundendaten muss nach Ansicht von Verbraucherschutzminister Horst Seeh…
Berlin (Reuters) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat mehr Personal für die Datenschutzbehörden gefordert, um wirksamer gegen die illegale Weitergabe von Daten vorgehen zu können.
Datenschutz dürfe nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müsse umgesetzt werden können, sagte Schaar am Donnerstag im Deutschlandfunk wenige Stunden vor dem sogenannten Datenschutzgipfel bei Innenminister Wolfgang Schäuble. Die Datenschutzbehörden müssten dafür aber entsprechend personell ausgestattet werden. Zudem sollten Daten für Werbezwecke nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben werden dürfen, forderte Schaar.
Mit dem Treffen am Donnerstag reagiert die Bundesregierung auf die gehäuften Fälle von Missbrauch. Schäuble hat neben Verbraucherschutzminister Horst Seehofer seine Kabinettskollegen Brigitte Zypries (Justiz) und Michael Glos (Wirtschaft) sowie den Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar und eine Reihe von Ländervertretern eingeladen.
Im Vorfeld des Treffens warnten Wirtschaftsvertreter vor staatlichen Eingriffen beim Handel mit Kundendaten. Kriminelle Machenschaften Einzelner dürften nicht als Begründung dienen, die Balance zwischen dem notwendigen Schutz der Verbraucher und den berechtigten Interessen der Wirtschaft zu zerstören, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben, dem "Handelsblatt". Auch der Präsident des Verbandes Bitkom, August-Wilhelm Scheer, warnte vor Schnellschüssen des Gesetzgebers und insbesondere vor einem von Glos und Seehofer ins Gespräch gebrachten generellen Verbot des Datenhandels. Ein solches Verbot sei schon deshalb wirkungslos, weil Unternehmen Daten im Ausland einkaufen könnten, sagte Scheer dem "Handelsblatt".
Schaar sagte in der ARD, es gehe nicht darum, jegliche Verwendung personenbezogener Daten zu verhindern. Vielmehr müsse diese Verwendung auf das wirklich erforderliche Maß einzuschränken und dem Bürger sein Selbstbestimmungsrecht über seine Daten zurückzugeben.
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