Google Analytics, Kampf gegen Cheater und der Datenschutz
GameLawBlog.de | 20. Dezember 2009 — Neues von der Diskussion um IP-Adressen: Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich ("Düs…
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich (Liste) reden Tacheles mit den Anbietern von Internetportalen und -diensten: Am 26./27.11.2009 stimmten sie einem Antrag (pdf) Mecklenburg-Vorpommerns zu, wonach die IP-Adressen von Internetnutzern auch für Anbieter von Internetdiensten ein personenbeziehbares Datum darstellen, das dem Datenschutzrecht unterliegt. Ohne bewusste, eindeutige Einwilligung des Nutzers dürften IP-Adressen daher nur gekürzt zur statistischen Analyse des Nutzungsverhaltens verwendet werden.
Inhalt des Beschlusses
Wörtlich heißt es in dem Beschluss des Düsseldorfer Kreises, in dem die Vertreter der obersten Aufsichtsbehörden der Länder sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zusammengeschlossen sind:
Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.
Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.
Der letzte Absatz ist insofern missverständlich als nicht nur die ungekürzte Auswertung der IP-Adressen von Internetnutzern sondern schon deren ungekürzte Protokollierung illegal (§§ 13, 15 TMG) ist und mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro (§ 16 TMG) bestraft wird.
Mit der Forderung nach einer Kürzung der IP-Adresse stellen die Aufsichtsbehörden klar, dass eine bloße Verschlüsselung der ungekürzten IP-Adressen (z.B. MD5-Verfahren, mod_scrambleIP) nicht genügt, weil diese – zumindest für eine gewisse Zeit – durch Rückrechnung umkehrbar ist.
Soweit das Telemediengesetz die Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen erlaubt (§ 15 Abs. 3 TMG), stellen die Aufsichtsbehörden klar:
Die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes.
Bewertung
Dass die Aufsichtsbehörden die bei Webseitenanbietern anfallenden IP-Adressen als personenbezogene Daten ansehen, entspricht der inzwischen nahezu einhelligen Meinung in Fachkreisen (ebenso Amtsgericht Berlin, Landgericht Berlin, Verwaltungsgericht Wiesbaden, schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, oberstes schwedisches Verwaltungsgericht, Bundesjustizministerium, Bundesdatenschutzbeauftragter; anders nur ein vereinzeltes Urteil des AG München).
Dass die Anbieter von Internetportalen sicherzustellen haben, dass “die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen …
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. November 2009 auf http://www.daten-speicherung.de.
GameLawBlog.de | 20. Dezember 2009 — Neues von der Diskussion um IP-Adressen: Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich ("Düs…
Web 2.0 & Recht | 30. November 2009 — Das Thema „Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Google Analytics“, welches von informierten Kreisen schon Mitte 2007 entsprechen…
medien-gerecht | 14. März 2011 — Das Innenministerium Baden-Württemberg hat als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich in Baden-Würt…
Rechtsanwalt News | 30. Oktober 2008 — Insbesondere den namhaften Betreibern von Suchmaschinen und Verkaufsportalen wird immer wieder vorgeworfen, auf ihrer Webseite …
Jan Mönikes | 1. März 2010 — Der Einsatz des auch bei Pressesprechern beliebten, gebührenfreien Marktforschungs- und Webanalyse-Tools „Google-Analytics“ sei…
Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 11. Dezember 2010 — Einführung Anbieter von Internetdiensten zeichnen verbreitet das Surfverhalten der Nutzer ihrer Dienste ohne Anlass auf Vorra…
IT-Rechtsinfo | 18. November 2008 — Die Frage nach einer Eigenschaft der IP-Adressen als personenbezogene Daten hat erhebliche Relevanz für die gesamte Internetbranch…
Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 1. Oktober 2011 — Schon 2009 stellten die Datenschutz-Aufsichtsbehörden klar, dass Anbieter von Internetportalen und -diensten die IP-Adresse i…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 4. Dezember 2009 — Das IITR informiert: die obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben Ende November einen Beschluss erlassen, wonach die Anal…
Internet-Law | 30. November 2009 — Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich treffen sich als "Düsseldorfer Kreis" einmal jähr…
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Freiheit statt Angst!
Web-Controlling mit etracker - Echtzeit Web-Analytics statt Logfile Analyse & Besucher-Counter. Webstatistiken, Kampagnen-Analysen, live Besucher-Tracking und Online-Marktforschung. Hier mehr Informationen für Ihren Online Erfolg!