Datenschutzaufsicht prüft bei Anwendern Google Analytics

Sehr geehrte Leser, die Aufsichtsbehörden für den nichtöffentlichen Bereich werden sich nochmals mit Google Analytics beschäftigen. Sie haben ihre datenschutzrechtlichen Bedenken – Speicherung der ungekürzten IP-Adressen, Übermittlung der Daten in die USA – gegen die Verwendung dieses Statistiktools bekräftigt. Da Google selbst nicht zur Einhaltung des BDSG bzw. des TMG gezwungen werden kann, könnten nun die Aufsichtsbehörden gegen die Unte…

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Themen: Google , Google Analytics

Erschienen 23. Januar 2011 auf http://www.nietzer.info.

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