Datenschutz: Warum sollte man aktiv sein?
am 28.05.2008 von Datenschutzbeauftragter Online
Datenschutz ist nur was für Freaks. Kostet nur Geld und Nerven. Mitnichten, ich nehme hier kurz ein paar Gedanken zum Thema auf.
Als Privatperson geht es um den Schutz Ihrer Lebens- und Intimsphäre. Es liegt in Ihrem Interesse, dass sie in unserer Wirtschaft nicht mehr nur Objekt sondern auch ernstzunehmendes Subjekt sind. Firmen dagegen sehen sich immer stärkeren Problemen ausgesetzt: Zunehmend brechen Kosumenten die Bestellungen in Online-Shops ab, weil sie sich nicht sicher fühlen. Der schludrige Umgang mit Daten, etwa die Entsorgung vertraulicher Informationen über das Altpapier, kann nicht nur teuer werden, sondern aktiv Vertrauen und somit Kunden kosten. Auch nehmen die Anfragen von Kunden nach §35 BDSG zu, was aber viele - die davon noch nie gehört haben und plötzlich handeln müssen - beim ersten Mal überfordert und dann zu Streitfällen führt.
Sie sind unter Umständen verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen - viele kleinere Firmen aber haben diese Pflicht nicht. Dennoch sollten Sie sich des Themans bewusst sein, speziell was sichere Daten angeht. Der Verlust der firmeninternen Datenbank mit Kundendaten ist nicht …
Keine materiellen Änderungen im Datenschutz durch Reform des § 4 BDSG
walfischbucht / Durch das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse in der Wirtschaft wurde unter anderem auch § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgeändert. Stellen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung wie Adresshand…
Crash-Kurs für Politiker zum “Strafrahmen” des BDSG
Datenschutzbeauftragter Online / Bekanntlich habe ich momentan nur wenig Zeit, dennoch nehme ich mir 5 Minuten um den hier mitlesenden Politikern kurz dringende Nachhilfe zu geben. So lese ich auf der Webseite von “Wobo” Bosbach: Wir haben ja Strafvorschriften. Was nütz…
Kündigung eines Datenschutzbeauftragten
Blickpunkt Recht & Steuern / Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber mit seiner Zustimmung gemäß § 4f Abs 1 Satz 1 BDSG zum Beauftragten für den Datenschutz bestellt, ändert sich damit regelmäßig der Inhalt des Arbeitsvertrages. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragte…
Datenschutz in kleinen Betrieben
Blickpunkt Recht & Steuern / Nachdem am Wochenende das “Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft” in Kraft getreten ist, können sich kleinere Betriebe nun wenigstens über eine kleine Erleichterung freuen: Bi…
Datenschutz …
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Unsere Daten sind sicher, das versuchen uns Politiker immer wieder zu erläutern. Gerade auch im Zusammenhang mit Vorratsdatenspeicherung, zentraler Steuernummer, dem automatisierten Scannen von Autokennzeichen, der Mauterfassung dem Bundestrojaner u…
Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Mit Urteil vom 13. März 2007 – Az. 9 AZR 612/05 – hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nunmehr entschieden, daß es zum Widerruf der Bestellung eines betrieblichen internen Datenschutzbeauftragten nach §4f Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz (…
