Datenschutz: Telefonnummern mit Verfallsdatum
am 30.07.2007 von http://www.joora.de/wordpress
Eine Art “Einmal-Telefonnummer” beschreibt der ARD-Ratgeber Recht. Durch einen Internetdienst ist es möglich eine kostenpflichtige Telefonnummer für einen bestimmten Zeitraum zu buchen. Die Kosten für den Dienst zahlt der Anrufer, wobei die Idee hinter dem Projekt ist, dass Werbeanrufe auf diese Art vermieden werden können.
Ob die Angabe einer derartig zeitlich befristeten Nummer allerdings für das Impressum einer Webseite geeignet ist, mag im Einzelfalle fraglich sein. Dennoch eine gute Idee.
Quelle: Datenschutz: Telefonnummern mit Verfallsdatum
Neuer Aufsatz von RA Dr. Bahr: Impressum + Telefonnummer
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Es gibt einen neuen Aufsatz von RA Dr. Bahr: Impressum + Telefonnummer, der hier online abrufbar ist.Dabei geht es um die Frage, ob im Impressum einer Webseite oder eines Newsletters auch eine Telefonnumer anzugeben ist. Siehe dazu auch unsere Rechts…
Wegwerf-Telefonnummern
RA J. Melchior, Wismar / Der Kollege Siebers berichtete bereits über eine „Eine Telefonnummer zum Wegwerfen, die bei einmalnummer.de zu haben ist. Ein ähnliches Angebot findet sich bei wegwerfnummer.de - mit wohl weniger problematischen AGB hinsichtlich ei…
Wegwerf-Rufnummern als Spamschutz
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Impressum: Angabe von Telefonnummer nach EuGH nicht zwingend
IT-Rechtsinfo / Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen eine Versicherungsgesellschaft, welche zwar ihre Adresse und E-Mail auf der Impressumseite angab, nicht jedoch die Telefonnummer. Diese werde erst nach Abschluss des Versicherungsvertrage…
EuGH: Telefonnummer keine Pflichtangabe im Impressum
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