Datenschutz für Soldaten?
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 7. Januar 2009 — CK - Washington. Die Armeen der Nationalgarde werden gemeinhin den Einzelstaaten der USA zugerechnet, doch stellen sie Zwitter d…
CK - Washington. Das gespannte Verhältnis zwischen den USA und Europa im Datenschutz, Privacy, besprachen am 31. Januar 2008 Spitzen der EU-Verwaltung und US-Ministerien im Rahmen der European Institute-Veranstaltung Data Privacy: Global and Transatlantic Challenges in the 21st Century in Washington. Während der gute Wille zur Überbrückung von Differenzen und zur Harmonisierung deutlich war, blieb die Kluft bei Ausgangslage und Vorgehensweise offen. Die USA haben das ältere Datenschutzsystem, was von europäischer Seite nicht als System verstanden wird und auch keine kohärente Struktur in materieller oder administrativer Hinsicht aufweist. Die EU-Staaten besitzen ein singular, unified System, das unter Beteiligung von 27 Staaten weiter entwickelt wird. In den USA sind über 50 Rechtsordnungen für das Datenschutzrecht zuständig. Der Bund kann mit der erfolgreich arbeitenden FTC sowie Ämtern mit Sonderaufgaben, wie dem Heimatschutzministerium, keine Vorgaben setzen, sondern nur Vorbild sein. Diese Unterschiede in den föderalen Strukturen der EU und der USA sind für zahlreiche Kommunikationsschwierigkeiten verantwortlich. Sie wurden bei der Tagung nicht herausgestellt, doch war klar, dass in den USA jeder sein eigenes Süppchen kocht, während Europa an einem Eintopf arbeitet. Auch materiell waren deutliche Unterschiede zu entdecken. Die europäische Seite stellte neben anderen dogmatischen Merkmalen die Verhältnismäßigkeit in die erste Reihe, die im US-Recht eine untergeordne…
» Vollständiger ArtikelGerman American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 7. Januar 2009 — CK - Washington. Die Armeen der Nationalgarde werden gemeinhin den Einzelstaaten der USA zugerechnet, doch stellen sie Zwitter d…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 29. Januar 2007 — CK - Washington. Seit 1890 entwickelt sich in den USA der moderne Datenschutz. Dies geschieht vorrangig unter dem Begriff des Sc…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 3. Februar 2008 — DK - Washinton. Am 31. Januar 2008 lud die Friedrich Ebert Stiftung in Washington zu einer Podiumsdiskussion zum Thema Religious…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 7. Mai 2008 — CK - Washington. Im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Anonymität im amerikanischen Verfassungrecht muss man auf ein neues Werk…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 21. Januar 2007 — CK - Washington. Der Referendar hatte das richtige Gespür: 15 Minuten reichen nicht für die Auseinandersetzung mit amerikanische…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 8. Juni 2008 — CK - Washington. Oft illustriert das German American Law Journal die Unterschiede in den USA zwischen Bundes- und einzelstaatlic…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 20. Januar 2007 — CK - Washington. Der Referendar hatte das richtige Gespür: 15 Minuten reichen nicht für die Auseinandersetzung mit amerikanische…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 17. März 2008 — CK - Washington. Haftung war das letzte Wort. Wäre es eher gefallen, wäre die Konferenz über die Abwehr des Internet-Weltkriegs …
German American Law Journal :: American Edition | 22. Januar 2007 — CK - Washington. On January 18, 2007, the Berlin parliament approved a draft statute, Telemediengesetz, to replace current statu…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 3. Juni 2008 — CK - Washington. Sollen auch Anleger Datenschutz genießen? Beispielsweise im Verhältnis zu Maklern? Die Securities and Exchange …